Vernachlässigung in Pflege bei Angehörigen-an wen wenden?

7 Antworten

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  • es kommt regelmäßig zu Stürzen

das ist echt gefährlich. Eine sog. "Sturzhose" könnte evtl. das Schlimmste verhindern.

Sprecht mit dem pflegenden Sohn daß er sowas besorgt und sich um einen ambulanten Pflegedienst kümmert.

Sollte er nicht einsichtig sein und vom Betreuungsgericht ein externer Pfleger eingesetzt werden würde der sie vermutlich in ein Pflegeheim einweisen - die Kosten dafür werden i. d. R. durch den Verkauf des Hauses gedeckt.

Mewchen 
Fragesteller
 30.08.2023, 19:50

Das Haus gehört dem Sohn

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Er müsste sich an die Krankenkasse wenden wegen der Pflegestufe, die schickt dann den medizinischen Dienst zur Einstufung. Ab Pflegegrad 3 muss alle Vierteljahre eine Sozialberatung stattfinden (darunter alle halben Jahre), dabei kann man dann auch Probleme klären. Zur Sturzprophylaxe gibt es auch Broschüren.

Natürlich dient die Sozialberatung auch dazu, die Situation bzw. die Versorgung des Pflegebedürftigen einzuschätzen und im Notfall für eine Heimeinweisung zu sorgen.

Wie soll ihr den ein höherer Pflegegrad helfen?

Das gibt ja einfach nur mehr Geld und nicht eine bessere Pflege.

Das alte und insbesondere dementen Menschen fallen kann man nicht verhinder und jeder Mensch hat das Recht zu fallen und genauso hat jeder Mensch das Recht zu verwahrlosen.

Auch geht Demenz mit einer schleichende Mangelernährung einher, cerebraler Zerfall verbraucht sehr viel Energie, hinzu kommt oft noch ein gesteigerter Bewegungsdrang und innere Unruhe.

Der Geschmackssinn verändert sich, so dass Essen einfach oft nicht mehr schmeckt.

Und die Nahrung kann nicht mehr gut verstoffwechselt werden.

Diese Faktoren sind schwer zu kompensieren.

Was ihr aber machen könnt ist eine Betreuung einrichten zu lassen, wenn das Amtsgericht mitbekommt, dass ihr euch in der Familie uneinig seid, wird ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden.

Ob das das bester für deine Schwiegermutter ist, kann ich nicht beurteilen.

Du kannst es bei ihrer Krankenkasse, beim Versorgungsamt, beim Gesundheitsamt und beim Vormundschaftsgericht versuchen, zu melden.

Nur mit einem höheren pflegegrad ist es nicht getan, der Sohn ist komplett überfordert und der Rest interessiert es schlicht und ergreifend nicht, natürlich kannst du das melden, am besten du versuchst es beim Ordnungsamt, der Caritas oder dem Gesundheitsamt.