Vermieter möchte das wir nach 14 Jahren ausziehen, rechtlich erlaubt?

Regina3  20.09.2023, 02:14

Habt Ihr Nachweise über all Eure Leistungen und Ausgaben?

Valeriakriu 
Fragesteller
 20.09.2023, 02:15

Ja die haben wir

9 Antworten

Bevor wir einzogen war die Wohnung eine Ruine, wir haben die ganzen Wände neu gespachtet und die Türen erneuert und auch das Badezimmer, alles all die Jahre mit unserem Geld erneuert,

Und schon wieder abgewohnt? Dazu reichen 14 Jahre bei vielen locker aus.

Wenn nicht abgewohnt: Ihr habt dem Vermieter eine Wertsteigerung des Hauses verschafft, über die er sich nun freuen kann und wovon Ihr aber nichts habt. Jedenfalls könnt Ihr dafür nichts verlangen.

Der Käufer, den Euer Vermieter kurzfristig ausgegraben hat, muss Euch doch schon irgendwie bekannt sein. Er war doch sicher schon zur Besichtigung im Haus. Habt Ihr nicht gefragt, wie es ist mit Eigennutzung?

Wie auch immer, wenn die Leute in 6 Monaten einziehen wollen, geht das erst einmal nicht ohne Eure Zustimmung, denn Ihr habt ab dem Moment der Eigentumsübertragung im Grundbuch 9 Monate Zeit. So lange ist die Kündigungsfrist, wenn Ihr sofort an diesem Tag die Kündigung bekommt.

Wenn nächste Woche der Notartermin wäre, könnte die Umschreibung vielleicht irgendwann im November erfolgen. Schneller geht es kaum. Somit hättet Ihr noch bis Juli 2024 Zeit, das Haus zu räumen. Der Käufer müsste warten oder aber ein anderes Haus suchen.

Wenn Euch der Vermieter nun 4000 € anbieten will für einen schnelleren Umzug, könntet Ihr doch mal fragen, ob er bereit ist, auch Eure Umzugskosten zu bezahlen, wenn Ihr schon in 6 Monaten ausziehen würdet. Also so ca. 10000 € oben drauf.

Wenn nicht, dann sagt ihm, Ihr wartet jetzt erst einmal ab, was der neue Käufer eigentlich wirklich vor hat. Vielleicht wäre dieser ja bereit, noch mal ordentlich was drauf zu legen, wenn er erst einmal das Haus gekauft hat und kurzfristig einziehen will. Damit wäre dann das Gespräch beendet, es sei denn der Vermieter kratzt sich nochmal am Hinterkopf.

Es gibt einen gesetzlichen Mieterschutz, deshalb Ruhe bewahren. Trete einem Mieterschutzverein bei.

Kuendigung hat schriftlich (!) zu erfolgen. Wegen Eigentuemerwechsel meines wissens unzulaessig. Der aktuelle Vermieter kann mit Verkaufsabsicht keinen Eigenbedarf begruenden. Der Neueigentuemer muss im Bedarfsfall seinen Eigenbedarf nachweisen. Einfach so kuendigen duerfte schwer sein.

Mit Abfindung waere ich vorsichtig. Die Absicht ist die Raeumung des Objektes zu beschleunigen und spekulativ den Verkaufserloes zu beeinflussen. In der aktuellen Situation, wie Wohnungsmangel, hoehere Zinsen und Preise, unklare Arbeitslage .... kann es nachteilig sein eine vorzeitige Aufloesung einzuleiten.

Eventuell hat sich das Mietrecht geaendert und du hast noch Altrechte, Besitzstandswahrung, die beim Auszug verloren gehen ..

Ich kenne nicht deine Lage, aber das Geld was du in die Miete steckst, koennte helfen ein Eigentum zu finanzieren ...

Ich wuensche dir eine gluekliche Hand fuer die fuer dich passende Lage mit gutem Erfolg zu meistern


Hier ist meine Frage, dürfen die das so kurzfristig?

Natürlich, das ist ja auch nur ein Vorschlag/Angebot.

Alternativ kann er die Wohnung auch mit Mietvertrag verkaufen und der neue Vermieter dann auf Eigenbedarf kündignen. In diesen Falle gelten die gesetzlichen Fristen und ihr bekommt keine Abfindung.

Oder aber ihr könnt verhandeln und einen Gegenvorschlag machen.

Woher ich das weiß:Recherche

Es gibt einen wichtigen Satz im Recht:

Kauf bzw. Verkauf bricht nicht Miete!

Das bedeutet, dass wenn man eine vermietete Wohnung verkauft, der Käufer eben auch eine Wohnung mit den Mietern kauft.

Der Köufer hat aber natürlich die Möglichkeit, Euch wegen Eigenbedarf zu kündigen und muss sich aber dann auch an die normalen Fristen halten. Die erhöhen sich je länger ihr dort wohnt, und er muss auch wirklich selber einziehen.

Offensichtlich versucht nun der Verkäufer diese Frist mit einem Geldbetrag abzukürzen. Es obliegt jetzt Euch, ob ihr den Deal eingehen wollt.

Der Verkauf der Wohnung berechtigt nicht zur Kuendigung. Der Kaeufer tritt nach dem Kauf mit allen Rechten und Pflichten in den Mietvertrag ein.

Das weiss auch der Vermieter. Darum bietet er euch ja auch einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung an. Schliesslich lassen sich unvermietete Wohnungen viel besser und teurer verkaufen als vermietete. Bei euch handelt es sich sogar um einen schon recht alten Mietvertrag zu vermutlich fuer die heutige Zeit sehr guenstigen Konditionen. Da wird er viel mehr fuer die Wohnung bekommen, wenn sie unvermietet ist und somit gleich wieder neu zu einer heute ueblichen Miete vermietet werden kann.

Da erscheint mir ein Abfindungsangebot von gerade mal 4.000 Euro doch recht mickrig. Da sollte eigentlich eine wesentlich hoehere Abfindung drin sein. Aber egal wie hoch die auch ist, letztendlich entscheidet ihr selbst, ob ihr das Angebot annehmt oder nicht. Ihr muesst es ja nicht und kuendigen kann er euch wegen des beabsichtigten Verkaufs sowieso nicht. Eine Eigenbedarfskuendigung durch den jetzigen Vermieter ist jetzt - da die Verkaufsabsichten bekannt sind - auch nicht mehr drin. Allerdings koennte der Kaeufer spaeter wegen Eigenbedarfs kuendigen, wenn er die Wohnung fuer sich selbst kauft und nicht als Kapitalanlage.