Verlobungsring aus den USA
Hallo Leute,
ich werde in der kommenden Woche mit meiner Freundin nach New York fliegen und plane schon seit Monaten ihr dort einen Heiratsantrag zu machen. Soweit hab ich alles bis ins Detail geplant, einziges Problem, der Ring. Ich wollte ihr eigentlich bei Tiffany einen Ring kaufen aber dafür muss ich noch ein halbes Leben sparen, darum will ich nun einen Ring im Diamond District holen, wo ich immerhin schon einen seriösen Händler ausfindig machen konnte.
Nun aber zu eigentlichen Frage. Wie muss ich mich denn auf den Zoll bei der Rückreise vorbereiten? Kennt sich einer von Euch damit aus? Wie hoch wird die Zollgebühr bei einem Ring sein, der bspw. 1.000 $ kostet? Google schon ein paar Tage rum aber habe nicht wirklich konkretes gefunden.
Habt ihr vielleicht eine Idee?
Vielen Dank und Grüße,
der waghalsige Chaot
2 Antworten
Auf der Zoll-Seite hab ich das hier gefnden.
Auch die Einfuhr von Waren aus einem Drittlandsgebiet in die Bundesrepublik Deutschland unterliegt der Umsatzsteuer, jetzt allerdings bezeichnet als Einfuhrumsatzsteuer. Im Gegensatz zur Umsatzsteuer handelt es sich hierbei um eine Verbrauchsteuer und um eine Einfuhrabgabe im Sinne des Zollrechts.
Die von der Umsatzsteuer des Ausfuhrlandes entlastete Ware wird im Gegenzug mit der Einfuhrumsatzsteuer des Einfuhrlandes belastet. Durch diese Einfuhrbesteuerung wird verhindert, dass die eingeführten Waren ohne Umsatzsteuer an den Endverbraucher gelangen. Dadurch, dass sie bei der Einfuhr entsteht wird sie im Gegensatz zur Umsatzsteuer von der Bundeszollverwaltung erhoben. Hierbei ist es unerheblich, ob die Einfuhr durch ein Unternehmen oder durch eine Privatperson erfolgt.
Der Regelsteuersatz entspricht dem der Mehrwertsteuer. Er beträgt 19 % des sog. Einfuhrumsatzsteuerwertes und ermäßigt sich bei bestimmen Waren (insbesondere Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke sowie orthopädische Apparate und Vorrichtungen) auf 7 %.
Erfolgt die Wareneinfuhr aus gewerblichen Gründen, kann der einführende Unternehmer die von ihm gezahlte Einfuhrumsatzsteuer bei einem Wiederverkauf gegenüber dem Finanzamt als sog. "Vorsteuer" absetzen. Durch das System des Vorsteuerabzugs wird sichergestellt, dass bei jeder Weiterveräußerung nur der "Mehrwert" der Waren versteuert wird. Die Einfuhrumsatzsteuer hat dadurch für das einführende Unternehmen grundsätzlich nur die Bedeutung eines durchlaufenden Postens. Die Belastung trägt auch hier letztendlich der Verbraucher.
Oh Gott, sowas darf man nicht sagen, aber wer fragt denn bitte, ob der Ring verzollt ist, den deine Freundin am Finger trägt??
Da kenn ich ein paar Herren, denen der Klunker bestimmt gleich ins Auge fallen wird :-(