Verliert er seinen Ausbildungsplatz?
Mein Sohn ist im Praktikum und hat einen Tag gefehlt. Die Chefin dort sagte, sie braucht kein Attest und sein Arzt ist im Urlaub.
Nun hat er auf dem Infoblatt der Schule gelesen, dass er ab Tag 1 eine AU in der Schule hätte vorlegen müssen.
Wie kriegt man das jetzt noch geregelt? Es war diese Woche Montag.
Es war Schule und er hat die Chefin des Betriebes gefragt, ob sie eine AU braucht?
Und was hat ein Praktikum mit einer Ausbildung zu tun?
Es ist ein vierwöchiges Pflichtpraktikum der schulischen Ausbildung.
6 Antworten
Wenn seine Chefin kein Attest benötigt, reicht es völlig aus, wenn ein Elternteil bestätigt, dass das Kind krank war, und der Arzt nicht erreicht werden konnte.
Wenn es nur ein Tag ist und sonst nichts Vorgefallen ist, dann bezweifle ich stark, dass er deswegen seinen Ausbildungsplatz verlieren wird.
Arzte können paar Tage (ich glaub 3) rückwirkend Krankschreiben.
Ansonsten würde ich die Situation der Schule erklären, auch mit einem Verweis auf die Aussage der Vorgesetzen im Praktikumsbetrieb.
Es ist eine schulische Veranstaltung. Also braucht die Schule ein Attest.
jeder Arzt hat eine Urlaubsvertretung. Da hätte dein Sohn hin gehen können.
einfach mal beim Arzt nachfragen, die reichen oft Atteste noch nach. :)
? wo ist das Problem. Er war halt einen Tag nicht da. ENDE.
du schreibst doch selbst: Die Chefin dort sagte, sie braucht kein Attest
Jetzt ist es aber zu spät und die Frage war, wie man das jetzt noch regeln kann