Verletzt beim Aussteigen des Zuges?

1 Antwort

Bei einem Wegeunfall (Arbeitsunfall) übernimmt sowieso alle Kosten die Berufsgenossenschaft, die von dir oder vom Arbeitgeber informiert werden muss.

Die Berufsgenossenschaft (BG) entscheidet dann aufgrund deiner Angaben zum Unfallhergang, ob sie jemanden in Regress nimmt. Sieht die BG jemand anders in der Pflicht, bietet sie evtl. auch an, für dich Schmerzensgeldforderungen einzufordern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
FabiK96 
Fragesteller
 15.10.2023, 17:55

Also ich war direkt bei einem sogenannten Durchgangsarzt. Die Lokführerin sowie bekannte meinten, das hätte so nicht passieren dürfen und dadurch das die Trittstufe defekt war, trifft mich dann keine Schuld. Ich weiß jetzt nur nicht ob sich das Anzeigen lohnt. Irgendwelche Erfahrungen zu dem Bezug?

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MW1965  16.10.2023, 20:32
@FabiK96

Die Frage, ob du ein Verschulden trägst, ist eigentlich unerheblich. Solange du dir die Verletzung nicht vorsätzlich zugefügt hast, zahlt die Berufsgenossenschaft eigentlich immer. Eventuell kann sie das an dich zu zahlende Geld von einem Dritten einfordern, wenn diesem z. B. Fahrlässigkeit oder Missachtung von Sicherungspflichten vorgeworfen werden kann. Das sollte aber prinzipiell nicht dein Problem sein. (Eine Strafanzeige durch dich würde ich für sinnvoll halten, wenn du die Verurteilung eines Verantwortlichen z. B. wegen fahrlässiger Körperverletzung anstrebst. Zu einer Zahlung an dich führt eine Strafanzeige und Verurteilung aber erstmal nicht, sie erleichtert höchstens später die zivilrechtliche Einforderung von Schmerzensgeld und zusätzlichen Kosten, für die die Berufsgenossenschaft vielleicht nicht aufkommt.)

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