vergleich verfassung drakon - solon?!

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Drakon war ein athenischer Gesetzgeber, der 621/620 v. Chr. in Athen die ersten schriftlich fixierten „Satzungen“ (θεσμοί) erlassen haben soll.

Erhalten ist ein Bruchstück des Blutrechts, das Gesetz über die Verfolgung der Tötung ohne Vorbedacht. Es schränkte die Blutrache ein und enthielt ein staatliches Gerichtsverfahren.

Eine Verfassung Drakons, die bei Aristoteles, Athenaion Politeia 4 vorkommt, ist eine Erfindung späterer Zeit. Anscheinend sind oligarchische Bestrebungen in die Vergangenheit rückprojiziert worden, um sich auf eine Tradition berufen zu können. Unstimmigkeiten und Anachronismen treten in den Vorstellungen auf.

Vgl. z. B.:

Karl-Joachim Hölkeskamp, Drakon [2]. In: Der neue Pauly (DNP) : Enzyklopädie der Antike ; Altertum. Herausgegeben von Hubert Cancik und Helmuth Schneider. Band 3: Cl - Epi. Stuttgart ; Weimar, Metzler, 1997, Spalte 810 – 811

Die Verfassungen sind nur ziemlich knapp beschreiben und die Kenntnisse über die Befugnisse der Institutionen sind daher teilweise gering.

Die angebliche Verfassung Drakons enthielt eine Einteilung nach Vermögen. Politische Rechte hatten alle mit ausreichendem Vermögen, um sich eine militärische Ausrüstung auf eigene Kosten zu leisten. Wer ein Vermögen von mindestens 10 Minen besaß, konnte die 9 Archonten (Oberbeamte der damaligen Zeit) und die Schatzmeister wählen. Alle mit politischen Rechten durften die weniger wichtigen zivilen Beamten wählen. Wer ein Vermögen von mindestens 100 Minen besaß, über 30 Jahre alt war und über 10-jährige in rechtmäßiger Ehe geborene Kinder hatte, konnte die Strategen und die Reiterführer wählen.

Diese Personen konnten auch durch Los in einem Rat der 401 kommen (bevor alle an die Reihe gekommen waren, konnte dabei niemand ein zweites Mal ausgelost werden). Wer eine Sitzung des Rats der 401 oder der Volksversammlung versäumte, hatte eine nach Vermögen abgestufte Strafe zu zahlen: Fünfhundertscheffler 3 Drachmen, Zeugiten 2 Drachmen, Theten 1 Drachme.

Der Rat des Areopag war ein Wächter der Gesetze und kontrollierte, ob die Amtsführung der Beamten mit den Gesetzen übereinstimmte.

Solon wurde im frühen 6. Jahrhundert v. Chr. zum Vermittler/Schlichter (διαλλακτής; Wieder-Ins-Lot-Bringer) und Gesetzgeber (νομοθέτης) bestimmt, in der Rolle eines Schiedsrichters (αἰσυμνητήρ und αἰσυμνήτης).

Die Verfassung Solons hat politische Rechte (darunter Zugang zu Ämtern und Wahlrecht für verschiedene Einrichtungen) und Pflichten nach Vermögensklassen abgestuft, also nach Menge des Besitzes festgelegt. Eine solche politische Ordnung ist später als Timokratie (τιμοκρατία, aus den Wörtern τιμή = „Schätzung“, „Wert“, „Preis“, „Ehre“ und κράτος = „Kraft“, „Gewalt“, „Macht“, „Herrschaft“ gebildet) bezeichnet worden.

Die nach Besitz unterschiedenen Gruppen waren:

1) Fünfhundertscheffler (πεντακοσιομέδιμνοι [Pentakosiomedimnoi]: Ernteertrag über 500 Scheffel pro Jahr

2) Reiter (ἱππείς [Hippeis]): Ernteertrag über 300 Scheffel pro Jahr

3) Zeugiten (ζευγίτες): Ernteertrag über 200 Scheffel pro Jahr

4) Theten (θήτες): Ernteertrag unter 200 Scheffel pro Jahr

Zu den 9 Archonten (ἄρχοντες; Singular: ἄρχων [Archon]) waren nur die Fünfhundertscheffler wählbar, ebenso als Schatzmeister. Solon hat nach Aristoteles, Athenaion Politeia 8, 1 – 2 die Bestellung der Archonten durch den Rat des Areopag aufgehoben und eine Losung aus einer kurzen Liste Vorgewählter eingeführt (die davon abweichenden Bemerkungen bei Aristoteles, Politik 2, 9, 1273 b 35 – 1274 a 17, Solon habe das aristokratische Prinzip der Wahl vertreten, sind wohl als knappe allgemeine Aussagen auszulegen, die nicht auf Genauigkeit in jeder Einzelheit abzielen).

Fünfhundertscheffler und Reiter leisteten als Reiter Militärdienst. Die Reiter und die Zeugiten (leisteten als Hopliten [Schwerbewaffnete] Militärdienst) waren zu weniger wichtigen Ämtern wählbar. Die Theten (leisteten höchstens leichtbewaffnet Militärdienst, sonst als Ruderer) zu keinen.

Der Rat des Areopag (aus ehemaligen Archonten bestehend) war für Blutgerichtsbarkeit zuständig und wohl einige Aufsichts- und Eingriffsrechte bei der Dokimasia (δοκιμασία), einer hauptsächlich formalen Eignungsprüfung von Bewerbern für Ämter (z. B. Besitz des Bürgerrechtes, Erfüllung vorgeschriebener Bürgerpflichten, geistige und charakterliche Mindestvoraussetzungen), der Überprüfung der Rechenschaftsablegung (εὐϑύνα [euthyna] von Amtsinhabern am Ende ihrer Tätigkeit und der Behandlung der Eisangelia (εἰσαγγελία), einer öffentlichen Klage in Strafsachen. Daneben gab es einen Rat βουλή [Boule]) der 400, (je 100 aus jeder der damaligen 4 Phylen; Zugang hatten wohl Fünfhundertscheffler, Reiter und die Zeugiten), der wohl eine Vorberatung übernahm.

Die Theten hatten an der Volksversammlung und einem Volksgericht, der Heliaia (ἠλιαία) Teilhabe.

Albrecht  29.06.2011, 02:40

Solon hat eine Popularklage eingerichtet. Alle Bürger, auch nicht Betroffene, konnten gegen die Urteile der Themotheten (oberste Gerichtsherren) und der Beamten klagen.

Wichtige antike Quellen sind Aristoteles, Athenaion Politeia 7 – 8 und Plutarch, Solon 18 – 19.

In Büchern steht etwas zum Thema, z. B.:

Jochen Bleicken, Die athenische Demokratie. 2., völlig überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage. Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh, 1994, S. 22 – 25

Michael Stahl, Gesellschaft und Staat bei den Griechen: Archaische Zeit. Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh, 2003 (UTB : Geschichte ; 2430), S. 237 - 240

Gemeinsamkeiten der Verfassungen:

  • Timokratie

  • Archonten als Oberbeamte

  • Rat des Areopag, ein weiterer Rat und die Volksversammlung kommen als Institutionen vor

Unterschiede der Verfassungen:

  • angebliche Verfassung Drakons schärfer oligarchisch durch Begrenzung der politischen Rechte auf die, welche mindestens als Hopliten dienen konnten, Ausschließen der Theten

  • angebliche Verfassung Drakons bestimmt Vermögen nach Münzen (wirkt anachronistisch und in einem Teil kommt ein Unterscheidung nach den bei Solon eingeteilten Vermögensklassen vor), die Verfassung Solons nach Maßeinheiten für Ernteerträge

  • einige Einzelheiten, wer in welche Ämter gewählt oder gelost werden konnte (besonders auffällig ist die Bedingung mit den Kindern in der angeblichen Verfassung Drakons)

  • abweichende Anzahl der Ratsherren (die Zahl von 401 – statt der 400 bei Solon – macht den Eindruck, auf einer Überlegung zur Verhinderung von Stimmengleichstand mittels Schaffung einer ungeraden Zahl zu beruhen)

  • nur in der Verfassung Solons kommen Volksgericht und Popularklage vor

0

Ganz einfach: Druck' sie Dir beide aus und vergleiche sie dann im Bezug auf Unterschiede und Gemeinsamkeiten.