vergiftete Wildschwein-Köder erlaubt?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Kein Mensch und Besitzer von irgendwas darf in Deutschland zur Selbstjustiz greifen!!!

Auch dann nicht wenn er in Sache oder Besitz geschädigt werden sollte. Das Auslegen von Giftködern ist - ohne eine entsprechende behördliche Erlaubnis und Fachausbildung (z.B. Schädlingsvernichter/ Kammerjäger) zum Schutz anderer Lebewesen vor dem Vergiftet werden - nicht erlaubt = verboten

Zudem bekommt der Wiesenbesitzer, wenn er durch Wild - hier Wildschweine geschädigt wird vom betreffenden Jagdpächter eine finanzielle Entschädigung.

In Absprache mit dem Jagdpächter können Landwirte welche immer wieder geschädigt werden - durch Wildschweine in den Anbaukulturen - einen fachlich angelegten Elektrozaun gegen das Eindringen von Wildschweinen um die Kulturen ( oft Mais) anbringen.

Das bedeutet, dieser Wiesenbesitzer muss Schäden durch Wildschweine beim Jagdpächter melden um seinen Aufwand und Schaden ersetzt zu bekommen.

Wenn Du allerdings eine Meldung an eine Behörde machst ist diese Aussage zumindest festgehalten. Treten dann Vergiftungen auf wird dieser entsprechend zwecks Aufklärung von Verhiftungsfaellen hergezogen.

Bist du dir sicher, dass der Wiesenbesitzer Wildschweine und nicht Hunde in der Absicht hatte? Bei Hunden und Katzen werden manche Grundstücksbesitzer nämlich "Wild" Meist kann man aber - wenn Hunde und Katzen die Opfer sind nichts nachweisen.Leider.

Du solltest diese Aussage bei der zuständigen Jagdbehörde melden!


shark1940 
Beitragsersteller
 02.05.2012, 18:18

Ich denke, es war eine Drohung wegen der Hunde.

Der hat eine Wiese letzte Woche gekauft - wir wußten das gar nicht. Über diese Wiese geht ein Wanderweg auf dem wir mit unseren Hunden laufen. Er quatschte und an, dass er keinen Bock auf Hunde hätte und das er jetzt Wildschweinköder auslegen wird, weil die Wildschweine seien Wiese kaputt machen und wenn dann einer unserer Kötter verregt, ist das unser Problem. So war ungefähr der Wortlaut.

Ob es nur eine Drohnung war oder nicht - keine Ahnung. Ich habe auf jeden Fall vorhin der Polizei Bescheid gesagt. Die meinten natürlich auch, es sei nur eine Drohung. Ich bat dennoch darum, dass die sich mit dem unterhalten. Lieber vorher miteinander geredet als ab zu warten und nachher stellt sich evt. raus, dass es eben nicht nur eine Drohung war. Dort laufen ja auch Kinder rum, da ja ein Wanderweg - und auch die könnten so einen Köder aufnehmen.

Ich finde auch die Drohung lächerlich. Er hätte uns doch einfach nur sagen müssen, dass er der neue Besitzer ist und keinen Kot von Hunden haben möchte. Dann hätten wir ihm gesagt, dass wir immer Hundebeutel dabei haben und in Zukunft darauf achten werden, dass die Hunde auf dem Weg bleiben.

Ich hoff, dass die Polizei nun wirkich dem einen Besuch abstattet und nichts passiert - weder Wild noch Hunden noch Kindern.

Danke

YarlungTsangpo  02.05.2012, 22:26
@shark1940

Ach je, so was hatte ich schon vermutet... Zwei Landwirte kannte ich über deren Wiese ein Wanderweg führte, was die Beiden maßlos störte.

Der eine hält dort genau jetzt Rinder = Wanderweg ist verschwunden. Der andere fährt mehrmals im Jahr so dick Jauche aus, dass jeder Wanderer bis über die Knöchel im "Dreck" herum waten muss :-(

An einem Wanderweg in einer Hevke direkt daneben kam ein Labrador in eine große "Schlagfalle" ...die von keinem Jaeger stammte.

Es gibt seltsame Menschen welche sich an einer Fliege stören....

Das ist eine Charaktersache und du solltest das Gänze neben der Polizei auch noch bei der Jagdverwaltungsbehörde melden. Mach die MeLdung schriftlich !!!!

Wenn Hunde plötzlich vergiftet werden liegt "etwas vor" dem die Strafbehörden nachgehen müssen und werden!

das dürfte verboten sein, denn auch andere Tiere können daran verenden. Ordnungsamt informieren. Wenn Giftköder ausgelegt werden, muss da s erkennbar sein, z.B. für Eltern, Hundebesitzer etc.

Nach dem Jagdgesetz ist das Auslegen von Giftköder, Fallen ec. verboten. Desweiteren greift hier auch das Tierschutzgesetz. Ich würde diesen Vorgang der Unteren oder Oberen Jagdbehörde oder dem Amtstierarzt in Deiner Gemeinde mitteilen.

Es IST verboten! Informiere Polizei und das Forstamt.


shark1940 
Beitragsersteller
 02.05.2012, 16:34

Hallo,

ich habe jetzt gerade die Polizei informiert. Die meinten natürlich "ach, das hat der sicher nur zur Abschreckung gesagt".

Vielleicht, vielleicht auch nicht. Ich teilte der Polizei mit, dass es dennoch gut wäre ihn darauf hinzuweisen, dass es verboten ist. Denn jetzt abzuwarten u. dann fest zu stellen, dass es doch kene leere Drohung war - finde ich nicht korrekt. Ist halt die Dorf-Polizei, die haben zwar massig Zeit aber wenig Lust. Er hat mir aber versprochen mit dem zu reden.

LG

Chevelchen  03.05.2012, 02:33
@shark1940

Vielen Dank für deine Antowrt! Ja, das Problem mit der Polzei kenne ich bestens. Da hilft nur, Druck zu machen, denn sie sind verpflichtet, etwas zu tun. Such doch mal das zuständige Forstamt, villeicht sind sie etwas weniger faul.

Da wird er aber ein mächtigen Ärger mit dem Jagdpächter bekommen, wenn das raus kommt. Ausserdem tötet er damit auch andere Tiere!