3 Antworten

Kriterium ist hier das Alter der Sexualmündigkeit/sexuellen Selbstbestimmung. Ab da bestimmt man selbst über seine Sexualität, vorher ist der eigene Wille nicht rechtsverbindlich.

Diese Altersgrenze, auch "Schutzalter" genannt, weil man vorher grundsätzlich vor sexuellem Missbrauch durch Ältere rechtlich geschützt ist, liegt in Deutschland und Österreich (wie zum größeren Teil auch im restlichen Europa) bei 14, in der Schweiz allerdings bei (in Europa unüblicheren) 16.

Ergo: "Sexting" ist in Deutschland oder Österreich halt nur vor 14 verboten - zumindest sofern es sich um pornografische oder "Posing"-Bilder/Videos handelt.

Unter - rechtlich nirgendwo definiertem - "Sexting" versteht man aber durchaus auch den Versand nicht-pornografischer Nacktaufnahmen (um nicht zu sagen: dies dürfte wohl sogar überwiegend der Fall sein).

Und DER ist in jedem Alter erlaubt - höchstwahrscheinlich auch in der Schweiz -, weil die Kollateralschäden einer strengeren Regelung immens wären ... *)

*) Wurde in Deutschland bei der diesbezügl. Änderung des Sexualstrafrechts durchaus sogar noch in einem frühen Entwurf angedacht, dann aber aufgrund der massiven Kritik von so ziemlich allen Seiten schnell wieder verworfen.

In der Schweiz ist Sexting bis 16 verboten.

Selbst wer unter 16 ist und Bilder von sich selber macht und jemandem schickt, kann der Herstellung von pädosexuellem Material angeklagt werden.