Vergangene Ermittlungsverfahren aus dem Register löschen lassen möglich bei der Polizei?

2 Antworten

Google sagt: "Die Polizei kann die Feststellung, dass Daten nicht mehr erforderlich sind, aufgrund der genannten Prüffristen oder aus „Anlass einer Einzelfallbearbeitung“ treffen.

Das bedeutet, dass der Betroffene mit einem Antrag an die Polizeibehörde eine Löschung herbeiführen kann. Die Polizei muss unabhängig von den allgemeinen Prüffristen auf Antrag entscheiden, ob weiter ein Rechtsgrund für die Speicherung besteht oder ob eine Löschung erfolgen soll.

Der Antrag ist bei der Polizeibehörde zu stellen, die die Daten gespeichert hat. Sie entscheidet über die Löschung auch bei Dateien, auf die mehrere Behörden Zugriff haben."
Zum nachlesen: https://www.jasperprigge.de/antrag-auf-datenloeschung-bei-der-polizei/


Allahuekber 
Fragesteller
 23.05.2020, 01:09

Danke, darf ich bei der Polizei nachfragen ob die Daten noch gespeichert sind und bekomme ich da auch Auskunft darüber?

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wiki01  23.05.2020, 08:20

Da kann man mal wieder sehen, dass nicht alles Gold ist, was Google sagt. Da Ermittlungsverfahren, die nicht zu einem Urteil geführt haben, nicht in irgend einem Polizeiregister gespeichert sind, ist es sinnbefreit, bei einer Polizeibehörde die Löschung zu beantragen.

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Ermittlungsverfahren werden bei der Staatsanwaltschaft gespeichert. Man kann sie also nicht "bei" der Polizei löschen lassen, völlig wurscht, was da google dazu sagt.