Verfahren eingestellt, nochmal Anzeigen?

4 Antworten

Soweit mir bekannt ist kann innerhalb von zwei Wochen gegen die Einstellung des Verfahrens vorgegangen werden, es sollten dann aber schon neue Erkenntnisse vorhanden sein;

Eine anwaltliche Beratung erscheint dabei durchaus angebracht


wiki01  03.05.2021, 07:49
Soweit mir bekannt ist kann innerhalb von zwei Wochen gegen die Einstellung des Verfahrens vorgegangen werden

Dann ist es dir nicht bekannt.

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Das Beweisvideo wurde sich nicht von der Richterin angeschaut

Es gab also ein Gerichtsverfahren? Gegen Entscheidungen von Amtsgerichten kannst du innerhalb von 7 Tagen Widerspruch einlegen, der dann innerhalb von 4 Wochen nach dem Urteil begründet werden muss.

Hat das Verfahren der StA eingestellt, kannst du Beschwerde gegen die Einstellung beim StA einlegen*. Eine erneute Anzeige wegen der gleiche Straftat ist nicht möglich / wird nicht bearbeitet.

*) da müssten sich aber gravierende neue Erkenntnisse ergeben haben, um Aussicht auf Erfolg zu haben.

Schwierig ohne Zeugen, du mußt auch die Frist beachten, sonst ist es verjährt.


wiki01  03.05.2021, 07:50

Da gibt es nichts mehr zu beachten, keine Fristen einzuhalten.

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Nein, das Verfahren ist beendet. Niemand darf wegen des gleichen Deliktes ein zweites Mal angeklagt werden.