Verfahren eingestellt, nochmal Anzeigen?
Ich wurde letztes Jahr von meinem Mitbewohner geschlagen, mein Handy und Schlüssel geklaut etc. Ich habe die Polizei geholt(musste einen Fremden fragen ob er anrufen kann), welche gesehen hat dass er mich geschlagen hat und aggressiv war. Eine Nachbarin hat es auch gesehen und ich habe einen Videoclip wo er mich anschreit(Er hat dann aber das video ausgemacht und das Handy weggenommen). Er wurde zur Polizeistelle gebracht und hat mich dort auch angezeigt obwohl ich ihm nichts getan habe. Meine Anzeige wurde eingestellt, da Aussage gegen Aussage. Das Beweisvideo wurde sich nicht von der Richterin angeschaut. Ich möchte erneut vorgehen. Geht das?
4 Antworten
Soweit mir bekannt ist kann innerhalb von zwei Wochen gegen die Einstellung des Verfahrens vorgegangen werden, es sollten dann aber schon neue Erkenntnisse vorhanden sein;
Eine anwaltliche Beratung erscheint dabei durchaus angebracht
Soweit mir bekannt ist kann innerhalb von zwei Wochen gegen die Einstellung des Verfahrens vorgegangen werden
Dann ist es dir nicht bekannt.
Das Beweisvideo wurde sich nicht von der Richterin angeschaut
Es gab also ein Gerichtsverfahren? Gegen Entscheidungen von Amtsgerichten kannst du innerhalb von 7 Tagen Widerspruch einlegen, der dann innerhalb von 4 Wochen nach dem Urteil begründet werden muss.
Hat das Verfahren der StA eingestellt, kannst du Beschwerde gegen die Einstellung beim StA einlegen*. Eine erneute Anzeige wegen der gleiche Straftat ist nicht möglich / wird nicht bearbeitet.
*) da müssten sich aber gravierende neue Erkenntnisse ergeben haben, um Aussicht auf Erfolg zu haben.
Schwierig ohne Zeugen, du mußt auch die Frist beachten, sonst ist es verjährt.
Nein, das Verfahren ist beendet. Niemand darf wegen des gleichen Deliktes ein zweites Mal angeklagt werden.