Kann die Anzeige fallen gelassen werden oder nicht?
Mein Freund hat gestern auf dem Carneval Umzug seiner Freundin mit der flachen Hand auf die Wange geschlagen. Beide waren angetrunken. Die Polizei hat es gesehen und es angezeigt, aber das Opfer möchte keine Aussage machen. Da sie ihrem Freund helfen möchte, wäre es besser keine Aussage zu machen oder lieber Aussage und erklären das es nicht so schlimm gewesen sei.
Wird es dann eher fallengelassen oder eine Geldstrafe. (er ist NICHT vorbestraft) Ist seine erste Sache mit der Polizei
Oder wird es in das Führungszeungis kommen?
Kann mir da einer helfen ?
4 Antworten
Kann die Anzeige fallen gelassen werden
Anzeigen können nicht fallen gelassen werden.
Oder wird es in das Führungszeungis kommen?
Ins Führungszeugnis kommen nur Verurteilungen oberhalb einer bestimmten Höhe, oder wenn es die 2. Verurteilung ist. Für eine "Backpfeife" bekommt man keine Eintragung ins Führungszeugnis.
Wenn das Opfer zusätzlich zur Anzeige keinen Strafantrag stellt, wird das Verfahren eingestellt, weil kein öffentliches Interesse.
Nein, man muss nicht sagen, dass man keine Strafverfolgung wünscht. Keinen Strafantrag stellen heißt: Ich möchte keine Verfolgung.
Wenn die Polizei Zeuge einer Straftat ist,ist es egal ob man eine Anzeige macht oder nicht.Die Strafverfolgung kommt gaanz von allein,bei einer Straftat!Und da wird die Polizei eine Körperverletzung gesehen haben!Und die Freundin wird nur zur Sache befragt!Ist völlig egal ob sie eine Anzeige macht oder nicht!!Denke es wird trotzdem dann eingestellt,weil es den Staat nicht weiter interessiert!Man sollte allerdings bei Aufforderung von der Polizei, nicht zu solchen Befragungen gehen.Sagt dir jeder Anwalt!Viele lassen sich ins Bockshorn jagen,von Polizisten.
Nur bei Straftaten, die nicht zu den Absoluten Antragsdelikten gehören. Bei den absoluten Antragsdelikten kann kein Polizist oder StA ein öffentliches Interesse bekunden, also stellvertretend agieren. Fehlt bei absoluten Antragsdelikten bei einer Anzeige der Strafantrag, entsteht ein Verfolgungs- und Verfahrenshindernis, und die Ermittlungen werden eingestellt.
Bei Relativen Antragsdelikten kann der StA oder die Polizei stellvertretend, bei öffentlichem Interesse, die Strafverfolgung betreiben, wenn der Anzeigende keinen Strafantrag stellt, muss es aber nicht.
Dafür muss ich nicht Anwalt sein, juristische Ausbildung reicht.
Natürlich sollte sie eine Aussage machen, um ihn zu entlasten...
Kennst du das Lied..?
Jeder Mann in meiner Stadt versteht es,
Pack schlägt sich, Pack verträgt sich.
Ein paar auf's Maul dann hat sich das erledigt,
Denn Pack schlägt sich, Pack verträgt sich.…
Quelle: LyricFind
Immer ist es ,,ein Freund"...
Wäre es aber besser wenn sie aussagt, um ihn erstens etwas zu schützen. Und auch bei der Aussage sagt das sie KEIN Strafantrag machen möchte?