Einbrecher bei uns im Wohnheim bewusst geschlagen war es Notwehr?
Hallo,
Bei uns ist heute Nacht ein Einbrecher ins Wohnheim eingebrochen. Glück hatte er allerdings nicht. Ein Mitbewohner hat den in einem Betreuer Zimmer aufgefunden. Es Nachts immer zu. Aber es war Licht an und der Dieb wollte die Gemeinschaftskasse aufbrechen von uns. Mein Mitbewohner ist an sich ganz lieber.. Als er aber vom Dieb gesehen wurde und bedroht wurde hat mein Mitbewohner den kurz und klein geschlagen. Er hat ziemliche Aggressions Probleme und auch Psychische Probleme. Dem Dieb wurden 2 Finger gebrochen und er hatte eine Platzwunde. Die Betreuer meinen bei uns das es Notwehr für meinen Mitbewohner war.
Was kann da auf beide zukommen?
9 Antworten
Kommt drauf an.. je nach Lage..
Aber in den Meisten fällen entscheidet das die Staatsanwaltschaft
Nichts.
Das wird maximal übersteigerte Notwehr sein, da er bedroht wurde.
Ich würde sagen, der Dieb hat bekommen was er verdient hat. 😂
Das war genau richtig gewesen !
Das hat der Depp eben davon, was solls... Der hat schön was drauf bekommen, zwar nicht genug aber immerhin hat er es deutlich gespürt. Bei mir wäre der Einbrecher noch schlechter weg gekommen ;-) ! So Leute brauchen einen Denkzettel den sie ihr ganzes Leben nicht vergessen. Immer feste drauf ! Da passiert garnix, es war mehr als gerechtfertigt !
Als er aber vom Dieb gesehen wurde und bedroht wurde
Das ist spätestens der Moment wo das Handeln durch Notwehr abgedeckt wurde.
Er hätte ihn bis zum Eintreffen der Polizei festsetzen dürfen, zum durch einsperren in den genannten Raum,
Nö, dummerweise handelt es sich bei dem Tatort um ein Wohnheim, nicht um ein Gefängnis.
aber ihm zwei Finger zu brechen und blutig zu prügeln überschreitet nun mal den Rahmen der Notwehr.
Nö, auch nicht. Einfach ausgedrückt: Wo gehobelt wird da fallen Späne.
Solange der Dieb ihn nicht angegriffen hat, ist das keine Notwehr! Er darf ihn aber irgendwie hindern zu klauen, ohne ihn zu verletzten, aber nicht so!
Weil es Notwehr ist, das kann für den Einbrecher schonmal schmerzhaft sein und auch zu Verletzungen führen, er könnte sogar tot sein.
Natürlich wäre das Notwehr, auch wenn der Einbrecher hinterher tot ist, er trägt nämlich selbst das volle Risiko für sein Handeln.
Nö.
Er hätte ihn bis zum Eintreffen der Polizei festsetzen dürfen, zum durch einsperren in den genannten Raum, aber ihm zwei Finger zu brechen und blutig zu prügeln überschreitet nun mal den Rahmen der Notwehr.