Verfällt der Truppmann Teil 1
Hallo. Ich habe 2006 meinen Truppmann Teil 1 gemacht. Einige Zeit war ich nicht ganz Somatik bei der Feuerwehr, weil Ausbildung und Arbeit einfach wichtiger war. Jetzt mache ich den sprechfunkerlehrgang und durch ein Telefonat mit meinem ehemaligen OBM habe ich erfahren das ich den truppmann Teil 2 nicht gemacht habe. Wenn ich den nicht 2 Jahre später mache, verfällt dann der Truppmann Teil 1?
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
2 Antworten
Es gibt in der FwDV 2 keine Regelung die bestimmt das eine Ausbildung irgendwann ihre Gültigkeit verliert. Der TM 2 geht ja über mind. 80 Stunden die man in der Regel in 2 Jahren in der laufenden Ausbildung absolviert.
Wenn dein Träger des Brandschutz hier eine andere Verfahrensweise festlegt dann muss man das nicht gut finden ist aber so. Wenn man 8 Jahre jetzt die geforderten 40 h Ausbildung pro Jahr nicht gemacht hat kann es schon Sinn machen die 70 h TM1 nochmal nachzuholen. Es gibt ja auch eine Reihe von Themen die sich in den 8 Jahren geändert haben. Das muss man aber im Einzelfall entscheiden.
Ich meine einige Zeit war ich nicht so aktiv bei der Feuerwehr.