Darf ich ohne Truppmann Teil 1 ein Fahrzeug der Feuerwehr z.B MTW fahren? Beispiel Fahrt zum Grundlehrgang?

7 Antworten

Wenn du den Führerschein entsprechend hast ist es grundsätzlich erlaubt ob die Feuerwehr dir das Fahrzeug zur Verfügung stellt oder sagt du sollst privat her fahren ist ne andere Sache.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Maschinist /Servicetechniker für Feuerwehr Einsatzfahrzeuge

Hallo Kettmann,

rein rechtlich gesehen darfst Du mit entsprechender Fahrerlaubnis (beim MTW in der Regel Klasse B) das Fahrzeug fahren.

Seitens der Unfallkasse ist zudem noch eine vorherige Einweisung in das Fahrzeug notwendig sowie die Erlaubnis der Wehrführung.

Ob Du dann auch von der Feuerwehr die Erlaubnis erhälst, das Fahrzeug zu fahren, das steht wieder auf einem anderen Blatt.
In der Regel ist das kein Problem, wenn oben genannte Punkte erfüllt sind und das Fahrzeug für diese Zeit aus der Alarm- und Ausrückeordnung herausgenommen werden kann. Sprich: Während Du mit dem Fahrzeug unterwegs bist, ist dieses nicht einsatzbereit. Warum? Im Falle eines Einsatzes bist Du nicht berechtigt, das Fahrzeug mit Sonder- und Wegerechten zur Einsatzstelle zu fahren (hierfür ist die Maschinistenausbildung notwendig) und sofern Du noch keine Sprechfunkausbildung absolviert hast, darfst Du auch nicht das BOS-Funkgerät bedienen.


Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr
Nomex64  23.10.2017, 23:36

"Im Falle eines Einsatzes bist Du nicht berechtigt, das Fahrzeug mit Sonder- und Wegerechten zur Einsatzstelle zu fahren (hierfür ist die Maschinistenausbildung notwendig)"

Wo steht das geschrieben?

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26Sammy112  24.10.2017, 09:32
@Nomex64

Hallo Nomex64,

nach FwDV 2, Punkt 3.3 - Lehrgang "Maschinisten":

[...] Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen - mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen - und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind. 

Für die Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten ist eine entsprechende Einweisung (Grundsätze §1 StVO, Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten § 35 und § 38 StVO, Situationsgerechte Verhaltensweise beim Führen eines Fahrzeugs §§ 3, 22, 27 StVO, ...) notwendig - und diese ist Bestandteil der Maschinistenausbildung.

Natürlich wäre es theoretisch möglich, diesen Part noch vor dem Maschinistenlehrgang separat zu schulen... ich kenne aber zumindest bei uns in der Region niemanden, der das macht. 

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Nomex64  24.10.2017, 21:29
@26Sammy112

Naja für Fahrer von MTW, KdoW oder ELW 1 brauche ich nicht notwendiger Weise eine Maschinistenausbildung. Also bei uns reicht eine Einweisung und die kann ich auch in der laufenden Ausbildung machen. 

Aber grundsätzlich hast du Recht, ohne umfassende Einweisung ist nichts mit SoSi-Fahrten.

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26Sammy112  25.10.2017, 09:34
@Nomex64

Bezüglich der MTW/KdoW/ELW und Maschinistenausbildung gebe ich Dir vollkommen recht. Theoretisch würde da eine vom MA-Lehrgang abgekoppelte "SoSi-Unter- bzw. Einweisung" ausreichen.

Wird aber zumindest bei uns in der Region so nicht gemacht, da hier im Grunde genommen jeder FM (SB) innerhalb der ersten drei Jahre die MA-Ausbildung absolviert, wo die SoSi-Einweisung dann "inklusive" ist.

So gilt dann: Fahrten mit MTW zur Ausbildung möglich, Einsatzfahrten aber noch nicht. Macht auch in sofern Sinn, als dass meiner persönlichen Meinung nach ein neuer Kamerad innerhalb der ersten ein oder zwei Jahre in der Regel mangels Einsatzerfahrung (und als Fahranfänger vielleicht auch mangels Fahrpraxis) eh noch zu "aufgeregt" bzw. unsicher ist, um vernünftig mit der Stresssituation Einsatzfahrt klar zu kommen. 

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Zu meiner Grundausbildung kamen einige zusammen mit einem MTW.

Aber ich gehe mal davon aus, dass niemand ein Feuerwehr-Fahrzeug fährt, ohne den entsprechenden Führerschein und eine ausreichende Fahreinweisung zu haben. Wer noch nie was Größeres als nen Polo gesteuert hat, den lass ich sicher nicht mit 8 Passagieren im Sprinter 100km weg fahren.

Du darfst ein Feuerwehrfahrzeug fahren wenn:

- Du den passenden Führerschein dafür hast, also hier Klasse B

- Du die Einweisung hast Einsatzfahrzeuge zu fahren, Fahrgenehmigung, ich weiß nicht wie das genau heißt... also eine Schulung wo man unterschreibt das man ordentlich mit umgeht und der Verantwortung bewusst ist dwenn man mit Signal fährt und so...

- du einen Fahrauftrag hast: z.B. der Wehrführer sagt, du darfst mit dem Fahrzeug da und da hin fahren.

Um ein Fahrzeug zu fahren braucht man rechtlich nur eines: den passenden Führerschein.

Wenn die Fahrzeuge zu einer Organisation gehören, egal ob privat oder öffentlich-rechtlich, braucht man eine Erlaubnis vom "Chef" das Firmenfahrzeug zu benutzen.

Wenn Du also den Führerschein hast und Dein Kommandant erlaubt die Benutzung, dann ist alles okay.