urlaubssperre an sylvester für azubi

2 Antworten

Die Schulferien haben damit nix zu tun. Er ist Azubi. Als Azubi hat man sich an die geltenden Bestimmungen im Ausbildungsbetrieb zu halten.

Lediglich 2 Faktoren verändern einiges: Erstens: Berufsschule, wenn Schule ist dann ist Schule. In dieser Zeit kann man nicht im Betrieb arbeiten. Wenn Prüfungen sind, dann hat man Prüfungen und kann in dieser Zeit nicht im Betrieb arbeiten.

Zweitens: Wenn man minderjährig ist gelten teilweise noch ganz andere Bestimmungen (Arbeitszeiten, Pausenregelung).

Urlaub gibts während der Ausbildung üblicherweise dann, wenn er genehmigt wird vom Vorgesetzten. Dies ist der Fall wenn die Urlaubswünsche aller Mitarbeiter miteinander koordiniert wurden (dabei haben Mitarbeiter die Schulkinder daheim haben eher Vorrang), wenn der jeweilige Mitarbeiter noch X Tage übrig hat von seinem Gesammtanspruch pro Kalenderjahr (hat man beispielsweise 30 Tage Anspruch dann muss man sich diese Tage gut einteilen, mehr als diese 30 Tage zusammengezählt Urlaub pro Jahr ginge dann nicht).

Doch der allerwichtigste Punkt: Ein Betrieb ist duchaus berechtigt eine Urlaubssperre zu verhängen für alle Mitarbeiter - in Zeiten die üblicherweise sehr sehr geschäftig sind, in denen jede Hand gebraucht wird. Das gilt dann genauso für einen Azubi wie auch für einen Mitarbeiter der seit 40 Jahren dort arbeitet. Das findet sich übrigens in sehr sehr vielen Berufen, Berufsfeldern.

Ja ihm darf da ei e Urlaubssperre erteilt werden.