Kann mein chef mir in meiner ausbildung den urlaub in den ferien verweigern (Einzelhandel)?

6 Antworten

Da du nur in den Berufsschulferien Urlaub machen kannst, laß dir von deinem Chef mal vorschlagen, wann du den dann nehmen solltest.

Der Urlaub kann grundsätzlich nicht verweigert werden.

Es fehlt an einem objektiven Sachgrund.

Azubis müssen gezwungermaßen einen längeren zusammenhängenden Urlaub während der Berufsschulferien nehmen.

Das Argument, daß nicht genügend Leute da wären, wenn mehr als 2 Personen gleichzeitig in Urlaub gehen, greift für Azubis nicht, denn Azubis sind keine Arbeitskräfte sondern sollen ausgebildet werden - ein Auszubildender ersetzt keinen Mitarbeiter.

Ein Unternehmen kann nicht davon abhängig sein, ob ein Azubi anwesend ist oder nicht.

Sollte der Urlaub verweigert werden, kannst Du Dich an die zuständige IHK/Handwerkskammer wenden; die müssen intervenieren - im äußersten Notfall kannst Du die Urlaubsgenehmigung auch durch ein Urteil des Arbeitsgerichtes ersetzen lassen.

"Ich habe auch gehoert muetter und azubis muessen bevorzugt werden."

Nein eben nicht, es soll keine Bevorzugung gelten. 

Aber du hast das Recht deinen Urlaub auch in dem Jahr zu nehmen, aber WANN entscheidet der Chef, bzw. du brauchst die Genehmigung dazu, Kläre noch einmal mit ihm dass du die Tage irgendwo unterbringen musst

Ein Azubi kann aber nur in den Berufsschulferien zusammenhängend Urlaub machen.

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Aber du hast das Recht deinen Urlaub auch in dem Jahr zu nehmen

Nein, der kann auch noch im nächsten Jahr gewährt werden. Und darf es nur an berufsschulfreien Tagen.

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@imager761

Grundsätzlich muss der Urlaub im jeweiligen Jahr gewährt werden.

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Ich bin mir nicht sicher aber er darf dir den urlaub nicht verweigern ausser die firma steckt zum beispiel in finanzielen problemen.

Er meinte er kann mir kein urlaub geben weil es sonst zu "wenige" mitarbeiter sind. Wir sind insgesamt 11 mit mir und 2 davon machen eben urlaub.

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@kisa2121

Schreib noch einmal auf wann du exakt Urlaub willst und sage ihm bei Abgabe dazu dass du einen Alternativplan haben möchtest, wenn dieser nicht passt.

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Kann mein chef mir meinen urlaub verweigern?

Natürlich darf er dass, wenn zeitgleich mehrer Mitarbeiter in Urlaub wollen. Er hat schliesslich einen Betrieb zu führen und dafür ausreichend Mitarbeiter bereitzustellen.

Ich habe auch gehoert muetter und azubis muessen bevorzugt werden.

Da hast du was Falsches gehört. Alle Mitarbeiter haben grds. den gleichen Anspruch, dürfen dabei ihre Wünsche äußern, die möglichst zu berücksichtigen, aber nicht zu beanspruchen sind. Auch nicht von Müttern. 
Einzige Ausnahme: Während er Berufsschulzeit darf dir kein Erholungsurlab gewährt werden. Meint, bevor dein diesjähriger Urlaubsanspruch im kommenden Jahr verfällt, muss er in der berufsschulfreien Zeit bis dahin bevorzugt gewährt werden.

das heisst icg bin 3 wochen allein.  Ich bin 16 jahre alt. Welche rechte habe ich?

Das Recht, dich drei Wochen allein zu versorgen, also selbst  einkaufen, kochen, waschen. Weil du schon 16 bist :-O

G imager761

Natürlich müssen bei der Urlaubsvergabe auch soziale Aspekte berücksichtigt werden, was beispielsweise dazu führt, dass Mitarbeiter mit Kindern bevorzugt Urlaub in den Schulferien erhalten.

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@AalFred2

Natürlich müssen bei der Urlaubsvergabe auch soziale Aspekte berücksichtigt werden

Nein,  Rechtsgrund? Vielmehr scheint dieser Mythos unausrottbar: Es sind die Belange aller Mitarbeiter gleichmäßig zu berücksichtigen, nicht die von Frauen, Müttern, Azubis oder Familienvätern bevorzugt.

Auch Singles dürfen Weihnachten einmal frei bekommen. Und  Familien können ebensogut in den Oster- und Herbstferien gemeinsam verreisen, um kinderlosen Paaren Sommerferien zu ermöglichen.

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@imager761

Was häst du denn vom BUrlG als Rechtsgrund? §7 Abs.1

Da steht irgendwie in meiner Version etwas von "unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen". Bei dir nicht? Das könnte deine rechtsirrige Behauptung erklären.

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@AalFred2

Lesen hilft: "... es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die (!) unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."

Meint: Hat ein Familienvater mit zwei Kindern vorgetragen, durch voneinander abweichende Schließungen von Kindergarten und Schulferien und Urlaubszeitfenster seiner Frau nur in der zweiten Augusthälfte gemeinsam mit seiner Familie verreisen zu können, geht dieser soziale Gesichtspunkt dem/der Fragesteller/in vor.

Hat ein Single bereits im Januar Urlaub in dieser Zeit beantragt und genehmigt bekommen, ebenso.

Erklärt der Chef, den ordnungsgemäßen Betriebsablauf mit mehr als 2 urlaubenden Mitarbeitern im August nicht aufrechterhalten zu können, gleichermaßen.

Man muss schon begreifen, was hinter gesetzlichen Bestimmungen steht - copy & paste ersetzt keinen Sachverstand :-O

G imager761

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@imager761

Da steht in erster Linie erstmal ganz deutlich, dass soziale Belange zu berücksichtigen sind. Das hast du oben konsequent verneint und als Mythos bezeichnet. Dein restliches Gelaber hier unten macht diese Verneinung auch nicht richtiger. Ich habe weder irgendwo behauptet, aufgrund sozialer Aspekte könne die Genehmigung bereits gewährten Urlaubs zurückgezogen werden, noch dass Eltern sich in jeder Situation aussuchen können, wann sie Urlaub bekommen. Warum du mir jetzt das ganze Geschwafel vorsetzt, erschliesst sich mir nicht.

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@AalFred2

Deine Beratungsresistenz ist ennavierend. § 7 I BUrlG gibt gerade und auch nicht aus "sozialen Gesichtspunkten" her, dass
kisa2121 ebengleich im August ihren gewünschten Urlaub bekommen muss.

Wenn du Fragen beantwortest, die keiner stellt, hilft das hier nur  deinem Ego.

afk

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@imager761

Zum Einen heisst es enervierend, wenn man hier schon fett Bemerkungen machen will. Zum Anderen habe ich nichts weiter getan als eine deiner vielen falschen Behauptungen richtig zu stellen, du König des rechtsirrigen Blödsinns. Dass du dann auch noch weiterhin daran festhälst, zeigt dann eher deine Beratungsresistenz.

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