Urlaubssperre in den ersten Monaten der Ausbildung?

12 Antworten

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Daraus, dass man üblicherweise in der Probezeit keinen Urlaub nehmen soll oder gewährt bekommt und es eine Wartezeit nach dem Bundesurlaubsgesetz von 6 Monaten gibt, ist das unausrottbare Märchen entstanden, man hätte in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses (was oft mit der Länge der Probezeit übereinstimmt) keinen Anspruch auf Urlaub.

Das ist grundlegend falsch!

Der gesetzliche Anspruch beträgt von Anfang an für jeden vollen Beschäftigungsmonat 1/12 des Jahresurlaubs. Azubis haben einen gesetzlichen Anspruch auf ihren Urlaub während der Schulferien. Wird der Urlaub außerhalb der Berufsschulferien gewährt und genommen, ist für jeden Berufsschultag ein zusätzlicher Urlaubstag zu gewähren (BBiG).

Sollte der Betrieb in der Probezeit noch keinen (zusammenhängenden) Urlaub gewähren, ist der Urlaub ins Folgejahr zu übertragen und bis spätestens 31.03. zu nehmen.

Das ist aber eine Frage der Absprache mit dem Arbeitgeber.

Es gibt keine gesetzliche Grundlage für eine Urlaubssperre während der Probezeit oder der ersten 6 Monate!

Man kann nicht mehr Urlaub nehmen, als man bereits angesammelt hat. Wenn du im Jahr 24 Tage Urlaub hättest, könntest du theoretisch nach jedem Monat zwei Tage nehmen. Oder du sammelst die Urlaubstage an, dann sind es nach 6 Monaten 12 Tage.

Bei dir sind es 10 Tage, und die kannst du eben vorher nicht haben, sondern erst nach 6 Monaten. Das ist nicht nur bei Azubis so, sondern bei den meisten Arbeitsverträgen.

Wenn dein Vertrag am 1. Juni beginnt, gibt es damit auch gar kein Problem in 2012, es sind ja noch 7 Monate.

Urlaubssperrre ist etwas anderes. Da können bereits beantragte und bewilligte Urlaubszeiten nicht genommen werden, weil z.B. ein Liefertermin nicht eingehalten werden kann oder ein Riesenauftrag eingegangen ist, der die Firma aus Schwierigkeiten rettet. Dann müssen alle an Bord bleiben.


pixiebanshee 
Beitragsersteller
 28.05.2012, 19:00

Der Vertrag beginnt am 01.09., davor hab ich ab nächsten Montag ein Praktikum bei denen mit nochmal 8 Tagen Urlaub, die ich laut Praktikumsvertrag auch ja nehmen soll.

Werde da sowieso mal anfragen, wie das mit Urlaub beantragen funktioniert, einfach um das zu wissen. Musste das vorher ja noch nie machen und dann versuch ich das mal zu klären.

Es ist ja auch nix dringendes, will nicht gleich nach Anfang der Ausbildung Urlaub. Nur an Weihnachten wäre 1 oder 2 Tage schön, um zur Familie fahren zu können.

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cyberoma  28.05.2012, 23:07
@pixiebanshee

Das wird doch sicher gehen! Erstens hast du dir zu Weihnachten schon ungefähr acht Urlaubstage in der Probezeit "erarbeitet", und zweitens kann man immer mit dem Personalchef reden und das klären. Hauptsache, du verpasst auch die Schule nicht - und dafür sind die Weihnachtsferien doch ideal.

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Diese Urlaubssperre in den ersten 6 Monaten ist gesetzeskonform. Wobei Du natürlich einen Urlaubsanspruch hast und Dir dieser auch gewährt werden muß. Und das wird er Dir auch in Deinen Berufsschulferien. Ferien und zusätzlich Urlaub kannst Du vergessen. Die 10 Tage sind alles, was Du hast.

das ist nicht zulässig dass du für volle 6 Monate keinen Urlaub nehmen darfst! Urlaubssperre darf längstens über die Zeit der Probezeit gehen und die beträgt maximal 4 Monate. Der Vertrag ist nicht rechtskonform..


HeikeausBerlin  28.05.2012, 16:03

Sie hat das im Internet gelesen. Im Vertrag steht was anderes!!!

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Der Urlaub wird dann in das nächste Jahr übertragen oder du kannst ihn dir eventuell auszahlen lassen!