Wieviel Urlaub am Stück steht einem Azubi über 18 im 3. Lehrjahr zu?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für Azubis muss der Urlaub in den Ferien gewährt werden. Lt. BUrlG muss der Urlaub möglichst zusammenhängend gewährt werden. Gleiches Gesetz regelt auch, dass darunter mindestens zwei Wochen zu verstehen sind.

Drei Wochen können also theoretisch verweigert werden.

Du bist aber Azubi und weder in der Lage noch dazu da, vollwertige Arbeitskräfte zu "ersetzen". Von daher wäre dein Anspruch mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit sogar gerichtlich durchsetzbar.

Katniss222 
Fragesteller
 24.05.2012, 12:12

Danke für diese präzise Antwort!

Wie kann ich das meinem Chef erklären ohne unverschämt oder streitsüchtig zu wirken?

Denn ich brauche wirklich Urlaub! Ich pfeife aus den letzten Löchern....

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ralosaviv  24.05.2012, 12:19
@Katniss222

Naja, eigentlich muss dein Chef ja nur mal ins BBiG rein schauen und ohne ihn auf geltende Gesetze und Rechtsprechung aufmerksam zu machen, geht es möglicherweise nicht. Die Firma ist verpflichtet, dich auszubilden und hat nicht mit dir irgendwelche personellen Löcher zu stopfen. Schlimm genug, dass man "Chefs" -die ja eine Ausbildereignungsprüfung haben sollten- überhaupt auf sowas hinweisen muss.....

Vielleicht sagst du ihm das auch mal so, dass du buchstäblich aus dem letzten Loch pfeifst und das er von deiner Arbeitskraft ja auch nur dann profitieren kann, wenn du die Möglichkeit hast, dich mal entsprechend zu erholen!?

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Katniss222 
Fragesteller
 24.05.2012, 12:43
@ralosaviv

Ich suche morgen nochmal das Gespräch und erkläre, dass der Urlaub wichtig ist und versuche nebenher darauf hinzudeuten, dass es rechtlich gesehen auch so sein sollte.

Danke für deinen Rat!

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Zu meiner Zeit hatten Azubis ein Recht auf gar nix. Da hiess es Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Und das ist heute noch so. Zuerst bekommen meine Mitarbeiter, die Kinder haben den Urlaub genehmigt. Dann kommen die älteren AN, die in den Urlaub fahren wollen und buchen/gebucht haben. Irgendwann...wenn es sich einrichten lässt, schiebe ich die Lehrlinge dazwischen, wo ICH es für sinnvoll erachte. Mehr als 2 Wochen am Stück bekommen Azubis auf keinen Fall. Die sind ja eh mehr in der Schule als am Arbeiten ;-)

Katniss222 
Fragesteller
 24.05.2012, 11:38

Es ist aber gesetzlich festgelegt, dass Azubis ein Recht auf zusammenhängenden Urlaub haben!! Ich könnte mich also bei der IHK beschweren.

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Reservist  24.05.2012, 11:48

Super Mitarbeiterführung, so behält man qualifiziertes Personal. Nicht.

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ralosaviv  24.05.2012, 12:07
@Reservist

@Reservist, seh´ ich auch so. Das ist die Sorte ArbG für die ich nicht arbeiten will.

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helmutgerke  24.05.2012, 12:14

Zu meiner Zeit hatten Azubis ein Recht auf gar nix

deine Zeiten sind vorbei, ist das ist gut so!

Falls du - was ich nicht glauben kann - heute noch als Ausbilder tätig bist, solltest du dich schleunigst mal § 19 Abs. 2 JArbSchuG befassen. Dir ist wohl folgendes entscheidenes entgangen, "Der Urlaub soll möglichst zusammenhängend in den Berufsschulferien genommen werden".

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helmutgerke  24.05.2012, 13:25
@tipps4scheidung

mit Sicherheit übersehe ich nichts - du schreibst aber "Mehr als 2 Wochen am Stück bekommen Azubis auf keinen Fall" - du schließt die Möglichkeit der Gewährung eines zusammenhängenen Urlaubes aus.

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tipps4scheidung  24.05.2012, 14:13
@helmutgerke

...ich schliesse die Möglichkeit der Gewährung eines zusammenhängenden Urlaubs der mehr als 2 Wochen dauert aus. Zu Gunsten der MA, die Kinder haben und zu Gunsten der MA, die zu festen Zeiten Urlaub nehmen müssen, weil z.B. der Ehemann oder die Ehefrau nur da Urlaub bekommt. Ja das tue ich und ich stehe dazu und ich werde es weiterhin tun.

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helmutgerke  24.05.2012, 15:37
@tipps4scheidung

Dem Kommentar von @Reservist schliesse ich mich an;

Super Mitarbeiterführung, so behält man qualifiziertes Personal. Nicht.

Bleibt zu hoffen, dass sich AZUBIS bei der Kammer beschweren!

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Jeder Azubi hat Anspruch auf Erholungsurlaub. Im Arbeitsrecht ist der Mindesturlaub gesetzlich festgelegt. Für Minderjährige und Volljährige gelten dabei unterschiedliche Regelungen. Dieser gesetzlich festgeschriebene Urlaubsanspruch darf auf keinen Fall unterschritten oder gekürzt werden.

Beim normalen Arbeitnehmer ist der Urlaub im Arbeitsvertrag festgelegt, bei Azubis im Ausbildungsvertrag. Dabei macht es einen Unterschied, ob der Urlaub in Werk- oder Arbeitstagen angegeben ist. Es kann sein, dass ein Tarifvertrag einen höheren Urlaubsanspruch festlegt, als im Arbeitsrecht vorgeschrieben ist.

Urlaubsanspruch für Volljährige

Im Arbeitsrecht gilt für Volljährige das Bundesurlaubsgesetz. Sie haben den gleichen Urlaubsanspruch wie normale volljährige Arbeitnehmer. Nach § 3 Bundesurlaubsgesetz stehen ihnen mindestens 24 Werktage Urlaub zu. Der Urlaub ist im Bundesurlaubsgesetz in Werktagen angegeben. Volljährige Azubis haben also mindestens Anspruch auf vier Wochen bezahlten Erholungsurlaub im Jahr.

Urlaub nach Tarifvertrag

Es kann sein, dass ein geltender Tarifvertrag einen höheren Urlaubsanspruch vorschreibt. Wenn du also in deinem Ausbildungsvertrag mehr Urlaub stehen hast, als gesetzlich vorgeschrieben, ist dies ein ziemlich sicheres Zeichen dafür, dass ein Tarifvertrag gilt. In diesem Fall hast du vielleicht auch Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld, siehe Lohnfortzahlung und Urlaubsgeld.

Ein Anspruch auf zusammenhängenden Urlaub oder zb in den Sommerferien gibt es nicht.

tipps4scheidung  24.05.2012, 11:36

...er wollte wissen, wie viel er am Stück nehmen kann...

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akino47  24.05.2012, 11:38

also soll deiner meinung nach ein azubi seinen urlaub nehmen, wenn berufsschule ist, viel erfolg für die prüfung. ob sommer- oder andere ferien ist natürlich eine andere frage, aber laut gesetz muss der urlaub schließlich zusammenhängend gewährt werden undnicht in 3-4 etappen je eine woche

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helmutgerke  24.05.2012, 12:16
@akino47

dazu folgendes;

Berufsschülern soll der Urlaub in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden.

Soweit er nicht in den Berufsschulferien gegeben wird, ist für jeden Berufsschultag, an dem die Berufsschule während des Urlaubes besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren. Hierbei ist es gleichgültig auf wessen Veranlassung der Urlaub während der Berufsschulferien gegeben worden ist. Voraussetzung für die Gewährung weiterer Urlaubstage ist jedoch, dass der Auszubildende die Berufsschule ordnungsgemäß, d.h. im vollen Umfange besucht hat.

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Wie du schon selbst Sagst da au Azubi bist muss man dir den Urlaub innerhalb der Schulferien genehmigen weil anders ist es ja in der Ausbildung nicht möglich.... ausser du hättest meinetwegen Blockunterreicht also mehrere wochen am stück Schule aufs Jahr verteilt.... dann könnte man dir den Urlaub auch in der Zeit gewähren wenn gerade kein Block ansteht. Wie lange jedoch Zusammenhängend Urlaub gewährt werden muss kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Aber Ich schätze mal das wohl ein Minimum von 2 Wochen zusammenhängend Realistisch sind.

als auszubildender muss der betrieb dir urlaub in den berufsschul-ferien geben. weiterhin soll er nach dem gesetz zusammenhängend sein. also mach deinen chef darauf aufmerksam, vllt. weiß er das nur nicht. lies mal in deinem vertrag nach, was dort über urlaub geregelt ist. wenn das weiterhin verweigert wird, wende dich an die zuständige kammer. (handwerkskammer oder IHK)