Urlaub trotz Krankschreibung?
Hallo,
Mein Freund ist gerade bei der Bundeswehr und hat sich vor ca. 2 Monaten während dem Dienst am Bein verletzt (mehrere Brüche). Er ist daher schon seit 2 Monaten KZH. Im August wollten wir in den Urlaub fahren. Er hat nun Angst, dass er nicht in den Urlaub mitfahren darf, da ,,das nicht erlaubt sei." Soweit ich weis, darf man ja in den Urlaub, falls er der Genesung nicht hindert? Gibt es bei der Bundeswehr extra Regelungen?
5 Antworten
das wird er mit seinem Dienstherrn abklären müssen, schätze dass noch Anschlussheilbehandlungen stattfinden.
der Unfall ist mind. 8 Wochen her, die Heilung müsste relativ weit fortgeschritten sein.
Warum klärt er das nicht mit seinem behandelnden Arzt? Der könnte z. B. KzH in Innendiensttauglich umwandeln.
Sofern sein Truppenarzt einer solchen Urlaubsreise zustimmt, kann er fahren/fliegen. Allerdings muss er trotzdem einen Urlaubsantrag einreichen (!).
Und sollte er aus dem Urlaub mit erneuten oder stärkeren Beschwerden zurückkommen, könnten ihm ggf. disziplinare Ermittlungen sowie der Verlust einer sonst möglichen Anerkennung als Wehrdienstbeschädigung drohen (§17a(1) und (4) SG).
Ja, die gibt es. KZH heißt krank an der Heimatadresse.
Kann hier auf GF nicht seriös beantwortet werden, sollte unbedingt mit dem Arzt abgeklärt werden.
Doch, kann es. Man wird doch sogar jedes mal über das Verhalten bei KzH belehrt...