Urlaub in Ausbildung?

3 Antworten

30 Tage hört sich nach tariflichen Urlaub an. Nicht nach gesetzlichem, der wäre weniger. Ob dein AG das mitmacht, das kannst du nur da erfragen. Vorgesehen (wiederum vom Urlaubsgesetz) ist das nicht. Da steht, der Urlaub dient der Erholung und soll möglichst zusammenhängend genommen werden.

Wenn der Chef da mitspielt und den Urlaub genehmigt, geht das. Es muessen aber immer noch 2 Wochen uebrig bleiben, die dann zusammenhaengend genommen werden sollen.

In die Praxis ist dein Vorhaben nur bedingt umsetzbar, da du lt. Gesetz 10 Arbeitstage pro Jahr zusammenhängend Urlaub nehmen musst. Die restlichen Tage kannst du ja dann mit deiner Führungskraft absprechen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Erfahrung in Personalrekrutierung, Recht