Unverheiratet - Name des Vaters?

5 Antworten

Zunächst muss entweder rechtliche Vater oder du die Vaterschaft anfechten gem. § 1599 BGB.Ist die Ehe noch nicht geschieden, gilt der Ehemann kraft Gesetzes als Vater, auch wenn es sich um das Kind des neuen Partners handelt. Ändern lässt sich dies nur durch Anfechtung der Vaterschaft bei Gericht oder bei Einreichung der Scheidung vor Geburt durch Abgabe einer sog. 3er Erklärung (Anerkennung der Vaterschaft und Zustimmung der Anerkennung durch die Mutter und den Noch-Ehemann). Habt ihr das gemacht? Denn nur dann kann das Kind deinen Namen bekommen, ansonsten bekommt es, kraft Gesetzes den des Ex-Ehemannes.

Und beachtet auch: Der (Ex)Ehemann wird rechtlich der Vater des Kindes, er bekommt per Gesetz das gemeinsame Sorgerecht und wird unterhaltspflichtig. Erbrechtlich gelten der Ehemann und das Kind als Verwandte, sind also, solange keine Anfechtung erfolgt, wechselseitig erbberechtigt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Tatsächlichist eine Vaterschaftsanfechtung nicht nötig, wenn das Kind erst nach Rechtskraft derScheidung geboren wird. Dann reicht es aus, dass Du die Vaterschaft anerkennst und dass Du und die Mutter eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben. Das passiert alles beim Jugendamt.

Soweit wie ich weiß ja... unser Enkel wird auch den Namen meines Sohnes bekommen, obwohl die beiden nicht verheiratet sind.

Zur Sicherheit kannst du aber beim Standesamt anrufen und dort fragen.

Natürlich, das ist möglich.