Untersuchung bei der Polizei?
Hallo zusammen,
ich habe mich bei der bayerischen Polizei für März 21 beworben und auch eine Zusage erhalten. Allerdings werde ich den Einstellungstermin auf September 21 verschieben. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich dann nochmal untersucht werden muss, da es ja jetzt noch ein Jahr bis dahin ist. Bzw ob ich nochmal einen Sehtest oder so machen muss, weil ich bei der Hornhautverkrümmung genau den Grenzwert habe.
kann mir da jemand genaueres sagen?
lg
3 Antworten
Du solltest erstmal klären, ob Du Deinen Einstellungstermin einfach so schieben kannst. In dem Zusammenhang kannst Du gleich mit klären, ob eine zweite tauglichkeitsuntersuchung erfolgt. Bei einem Jahr Unterschied gehe ich mal davon aus.
ja, aber für zwei aufeinander folgende! Die Polizei stellt im Frühjahr und und im Herbst ein, Du willst ein ganzes Jahr schieben.
Ja und für März 21 hab ich mich beworben und auf September 21 will ich es schieben. Das sind zwei aufeinanderfolgende
Warum fragst du dann?
Das EAV gilt immer nur für EIN Einstellungsjahr. Der Jahrgang geht von Herbst bis Herbst. September 21 wird ein neues EAV gemacht.
September 20 und März 21 fallen in EIN Einstellungsjahr.
Selbst wenn du da reinrutschen darfst - was ich bezweifle - kann die Rangliste ganz anders aussehen. Sie DÜRFEN dir dafür gar nicht zusagen!
Wenn die Verschiebung von dir ausgeht, kannst du damit rechnen, dass dann eine erneute Untersuchung erfolgt. Zumal wenn deine Erste Untersuchung am Grenzwert für die Hornhautverkrümmung lag. Der Dienstherr will sich ja keine Beamten einkaufen, die nach der Ausbildung dienstunfähig sind.
DU wirst ihn verschieben? Wer sagt denn, dass DU das darfst?
Das EAV gilt für alle Einstellungstermine eines Jahrgangs. Der Jahrgang geht von von Herbst bis Herbst. Also gehört September 20 und März 20 in einen Jahrgang. Dann wäre das nicht möglich.
Es ist auch nicht ganz unerheblich, WARUM du im März nicht antrittst.
Gruß S.
Ich hab mit meinem EB geklärt, dass das möglich ist und man den Termin immer um eins nach hinten verschieben kann.
Desweiteren meinte er auch zu mir, dass ich im Falle des verschiebens nichts mehr einreichen muss.
Und in dem Formular, bei dem man bestätigt, ob man es annimmt oder verschieben will, steht drin, dass die einzige Voraussetzung ist, dass die Note ausreichend ist
Ich bezweifle das.
Das geht gar nicht! Das Beamtenrecht lässt das gar nicht zu! Auch in Bayern nicht!
Es ist eine neue Bewerbungsrunde! Neue Regeln, neues EAV, neue Rangliste! Das gesamte Procedere wäre anfechtbar!
Aber da du ja sicher bist, verstehe ich die Frage sowieso nicht und bin raus.
sorry, ich wollte nicht selbstsicher klingen. Ich kann nur wiedergeben, was man mir gesagt hat. Ansonsten hab ich keine Ahnung von alldem. Es ist mir halt nur unglaublich wichtig und ich mach mir natürlich Sorgen deswegen
Ich würde sicher stellen, das ich das, was man mir gesagt hat, richtig verstanden habe!
Ich weiß beim besten Willen nicht, wie Bayern das rechtfertigen will!
Wenn auch nur EIN winziges Detail im EAV anders ist, könnten ALLE anfechten, dass du es leichter hattest.
Und deinen Ranglistenplatz kannst du auch nicht behalten! Sie KÖNNEN dir das bei neuem EAV nicht zusagen!
Ausnahmen sind gesundheitliche Wartezeiten. Aber auf den Grund gehst du ja nicht ein.
Hmm ok. Das ist echt schwierig....ich habe das Problem, dass ich Ende März noch meine IHK Prüfung habe. Deswegen würde ich es verschieben wollen. Weil ich glaube kaum, dass ich dafür freigestellt werde
Verstehe ich nicht. Das wusstest du doch vorher! Es sei denn, es ist eine Nachprüfung.
Naja, mit egal. Ich würde das genau so erklären und fragen, was geht. Mit dem Schieben ist mir sehr suspekt, aber das habe ich nun auch ausreichend begründet.
Danke für deine Hilfe.
Ja ich wusste das vorher, das stimmt. Aber ich hab das mit dem Schieben vor meiner Bewerbung gefragt und mir wurde das so erklärt, wie ich es hier dargestellt habe und deshalb dachte ich auch, dass das kein Problem sei.
Ich kann natürlich höchstens fragen, ob eine Freistellung möglich wäre
Den Termin kann man um ein halbes Jahr verschieben...und die Tauglichkeit gilt wohl für zwei Einstellungstermine