Unterschied zwischen Studienverlauf und Anrechnungsbescheid?
Guten Tag,
ich bräuchte dringend Hilfe. Also die Situation ist folgendermaßen: Ich habe 2021 angefangen zu studieren. Nach einem Jahr will ich jetzt die Uni wechseln, gleiches Fach, nur weniger pendeln.
Zum Exmatrikulationsbescheid habe ich u.a. eine Bescheinigung über meinen Studienverlauf bekommen. Um mich an der neuen Uni immatrikulieren zu können, brauch ich nun einen "Anrechnungsbescheinigung".
Nun zu meiner Frage: Muss ich die ursprüngliche Uni dafür extra kontaktieren (und wenn ja, bei wem?) oder ist damit die Bescheinigung über den Studienverlauf gemeint?
Bitte, bitte, helft mir, ich blicke hier gar nicht mehr durch...Vielen Dank
Was steht denn in diesem Studienverlauf konkret drin?
Studiengang für WiSe und SoSe, Abschlussziel, Anzahl der Semester, Urlaubsemester
2 Antworten
Die Anrechnungsbescheinigung erstellt die neue Hochschule nachdem Du das beantragt hast. Das dortige Prüfungsamt müsste dafür zuständig sein. Genauer informieren könntest Du dich auch bei der dortigen Zentralen Studienberatung. Dass Du dich bei der neuen Hochschule korrekt (insbesondere innerhalb der Anmeldefrist) angemeldet hast und dass es keine Zulassungsbeschränkungen für höhere Fachsemester gibt, setze ich voraus.
Der Anrechnungsbescheid ist ein Bescheid der neuen Hochschule, welche Module dir angerechnet werden.
Sprich, du hast für die Module aus dem neuen Studienprogramm jene ausgewählt, deren Inhalte du mit dem bisherigen Studium schon als abgedeckt empfindest, und deren Anrechnung beantragt. Mit Auszug aus dem Modulhandbuch (aus dem die Inhalte hervorgehen) und Leistungsnachweis.
Und ja, das macht man normalerweise vor der Einschreibung. Weil davon ja abhängt, in welches Fachsemester man eingeschrieben wird.
Ups, ich meinte "Anrechnungbescheinigung"...macht das einen Unterschied?