Hochschulwechsel durch Universität gefährdet?


10.06.2020, 15:14

Edit: Bei dieser Prüfung vor 8 Wochen haben lediglich 15 Leute mitgeschrieben und dafür 8 Wochen zu brauchen ist höchst unrealistisch.

Zumal der gleiche Professor Prüfungen mit 100-200 Studenten schon schneller korrigiert hat.

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du köntest versuchen, dir bei anderen Mitarbeitern des nochmal einen zweiten Rat einzuholen. Möglicherweise sogar bei der Leitung. Ich sehe auch nicht, warum ein nicht bewerteter Erstversuch der Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung entgegensteht.

Außerdem solltest du mal in Kontakt mit der Studienberatung oder auch der zentralen Beratung deiner jetzigen Uni und der FH treten. Möglicherweise haben die noch Tipps, was man drehen kann.

Weiterhin ist dein Studiengangsleiter an der Uni eine Stelle, die du ansprechen solltest, um deinen Fall zu schildern. Dieser könnte auf den entsprechenden Professor einwirken, die Korrektur zu beschleunigen.

Klappt das alles nicht, wäre der Studiendekan deiner Fakultät noch ein weiterer Ansprechpartner. Der ist für die Belange der Studierenden zuständig. Und auch wenn es gerade bei größeren Hochschulen bei den Studierenden oft eine gewisse Hemmschwelle gibt, solltest du, wenn sich im Prüfungsamt und im Studiengang nichts ergibt, dort mal möglichst höflich anfragen und auf deine Situation hinweisen. Es sollte nicht sein, dass eine Korrektur derart verschleppt wird und es ist auch nicht in Ordnung, dass das Prüfungsamt so wenig flexibel ist (obwohl ich das Problem hier eher beim Prof sehe), so dass am Ende die Studierenden die Leidtragenden sind und die Uni nicht wechseln können.

Beste Grüße und alles Gute!

msmw22 
Fragesteller
 17.06.2020, 11:48

Danke für die Antwort.
Ich habe der Dame beim Prüfungsamt die Situation nochmal geschildert mit Hilfe unserer Prüfungsordnung und nachdem sie das geprüft hat, hat sie mir die Bescheinigung auch geschickt.

Das eine Prüfungsergebnis haben wir aber immer noch nicht 🧐

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Ansegisel  17.06.2020, 12:19
@msmw22

Aber schön zu hören, dass du wenigstens erstmal den Zettel hast.

Danke für den Stern!

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Früher war es so, dass der Wechsel von Uni zur FH auch bei endgültig nicht bestandenem Studiengang trotzdem möglich war, weil man die Inhalte des Studium an Uni und an FH als grundsätzlich unterschiedlich ansah. Das ist jetzt offensichtlich anders. Außerdem besteht das Problem, dass Du meines Wissens auch bei einem an der Uni nicht bestandenen Erstversuch bei einer Exmatrikulation so eingestuft wirst, als hättest Du diesen Studiengang endgültig nicht bestanden(da Du ja keine Prüfungswiederholung machst bzw. machen kannst). Den Unidekan und beide Studienberatungen zu fragen, ist ein guter Vorschlag. Vielleicht solltest Du auch noch probieren, mit dem Kanzler der Fachhochschule zu telefonieren (was dir allerdings nur mit sehr viel Hartnäckigkeit und Höflichkeit gegenüber seiner Sekretärin gelingen könnte). Ein Kanzler ist Jurist und die höchste Rechtsinstanz an einer Hochschule. Ich würde ihn fragen, ob nicht hier - ähnlich wie bei der Nachreichmöglichkeit für zu spät ausgestellte Abizeugnisse - ein ähnlicher Fall vorliege und man dir daher eine Nachreichfrist für die benötigte Bescheinigung einräumen müsse. Abschließend noch die Frage, ob Du nicht notfalls einen Alternativstudiengang hättest, der so unterschiedlich ist, dass Du für ihn keinesfalls gesperrt sein könntest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Habe mein ganzes Berufsleben in Hochschulen gearbeitet
msmw22 
Fragesteller
 17.06.2020, 13:08

Danke für die Antwort.

Ich hatte mit der Frau vom Prüfungsamt nochmal gesprochen und hab ihr meine Situation nochmal mit unserer Prüfungsordnung geschlidert.

Und nachdem sie das geprüft hat, hat sie mir auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgehändigt.

Bei uns ist es so, dass man ein Modul erst endgültig nicht bestanden hat, wenn man 3 Prüfungsversuche nicht bestanden hat und nicht davor schon.

Wenn man den ersten Versuch nicht schafft und dazwischen an eine andere Hochschule wechselt, so laufen nach unserer Prüfungsordnung die Fristen für die Wiederholungsprüfungen weiter.

D.h. ich müsste an der neuen Hochschule binnen einen Jahres (nach unserer PO), diese Wiederholungsprüfung machen.

Das Ding ist aber, dass das nur geht, wenn die neue Hochschule auch ein Modul anbietet, was dafür als ähnlich genug eingestuft wird.

Ansonsten werden die Fehlversuche eh nicht übernommen, weil die Module nicht gleich genug sind und damit entfällt auch die Wiederholungsfrist.

Und das kann auch heute noch beim Wechsel von Uni an FH sehr oft vorkommen.

Ich studiere ja Informatik (an der neuen FH dann Softwaretechnik, da viel mehr Praxis und praktischer orientierte Module), und da sind die Mathemodule z.B. schonmal komplett anders.

Auch reicht in den Programmiermodulen schon eine andere genutzte Programmiersprache, dass das Modul nicht ähnlich genug ist und jegliche Fristen und Wiederholungen verfallen.

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