Unter 18 = Weniger Geld?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auf den ersten Blick erscheint es tatsächlich diskriminierend.

Unter 18-jährige, die keine abgeschlossene Ausbildung haben, haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn.

Das ist deshalb so geregelt worden, damit keine Anreize geschaffen werden, keine Ausbildung zu beginnen und statt dessen arbeiten zu gehen.

Daher liegt ein sachlicher Grund vor - die Gerichte haben das auch bestätigt.

Praktikum - das muß man differenziert betrachten:
  • Wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt: Wird das Praktikum von Schule oder Universität vorgeschrieben, so zählt dies zu den Ausnahmen beim Mindestlohn. Pflichtpraktikanten haben keinen Anspruch auf die Zahlung von 12,00 € (Stand Oktober 2022) brutto in der Stunde. Das Gleiche gilt, wenn das Praktikum mit einer Vorbereitung auf die Ausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung im Betrieb in Zusammenhang steht.
  • Wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert: Da Praktikanten normalerweise nicht von vornherein ein Gewinn für das Unternehmen sind, sondern erst angelernt werden müssen, haben sie erst nach drei Monaten Anspruch auf den Mindestlohn. Die Ausnahmen beziehen sich demnach nicht auf jedes Praktikum.
  • Wenn es ein freiwilliges Praktikum ist: Sollte es sich um Praktikum neben dem Studium bzw. der Ausbildung oder ein Orientierungspraktikum handeln, das nach drei Monaten beendet ist, so muss der Arbeitgeber dem Praktikanten keinen Mindestlohn zahlen. Die Ausnahmen aus dem Mindestlohngesetz beziehen sich auch hier auf Praktika, die länger als drei Monate dauern. Dann besteht nämlich Anspruch auf den Mindestlohn. Wichtig: Soll das Praktikum nach drei Monaten verlängert werden, muss der Mindestlohn rückwirkend gezahlt werden!
  • Wenn Praktikanten mindestens 18 Jahre alt sind: Beim Mindestlohn greifen die Ausnahmen auch dann nicht, wenn es sich um einen erwachsenen Praktikanten handelt. Ab 18 Jahren haben Praktikanten demnach generell einen Anspruch auf den Mindestlohn. Minderjährige Praktikanten müssen nur dann nach dem Mindestlohngesetz bezahlt werden, wenn sie eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen können.

Bei Auszubildenden greift inzwischen grundsätzlich die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung.

Mindestlohn ist nur für Personen über 18 gültig. Damit will man verhindern, das Leute arbeiten gehen anstelle einer Ausbildung zu machen.

Das ist iwi diskriminierend.


DerSchopenhauer  26.11.2022, 03:51

Genau umgekehrt - es soll kein Anreiz geschaffen werden, keine Ausbildung anzutreten.

0

Koennte daran liegen, dass Minderjaehrige den Schutzbestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes unterliegen (kuerzere Arbeitszeiten, laengere Pausen, mehr Urlaub u.s.w.) und Volljaehrige eben nicht.

Firmen wollen Geld sparen. Hast noch Glück ich habe in meiner Jugend einige Praktika gemacht da gab's nicht einen Cent. Bezahlung von Praktikanten ist rein freiwillig


Kurzgesagt86 
Fragesteller
 26.11.2022, 03:35

Aber hat es einen Grund, warum gesetzlich es festgelegt ist, dass über 18 Jährige 12 Euro die Stunde und Unter 18 Jährige die Azubi Mindestvergütung bekommen

1
NicoNRW  26.11.2022, 04:24
@Kurzgesagt86

Musst nur ne passende Ausbildung machen. Gerüstbauer verdienen z.b mehr. Oder mach irgendwas wo du Mitglied der IG Metall bist, die streiken eh gefühlt alle 3 Wochen für höhere Löhne

0
SirAndiusNr2  26.11.2022, 03:47

Habe bei meiner Umschulung ebenfalls praktikas gemacht. Handwerker sind bessere Menschen. Die sagen das jede Arbeit ihren Wert haben, so habe ich unter der Hand was bekommen.

0