Unrechtmäßig Arbeitsvertrag?

4 Antworten

Diesmal fehlt aber die Begründung für die Befristung. Ist dies normal/in Ordnung?

Ja, ohne Sachgrund darf bis zu 2 Jahren befristet beschäftigt werden.

Dies scheint hier der Fall zu sein. Es ist eine andere, neue Rechtsgrundlage.

Da muss man auch nicht "um die Ecke kommen"

sondern dass es reicht, dass der AG einen Grund nachweisen kann?

Ein Grund = ein Sachgrund

GutenTag2019  12.03.2024, 20:26

Wenn sie den gleichen Job weitermacht, darf das so nicht geregelt werden. Die 2 Jahre sind erschöpft und man muss ihren Vertrg jetzt entfristen.

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Gymflz123 
Fragesteller
 12.03.2024, 20:27

Ja die Frage ist, ob zuerst 2 Jahre mit Sachgrund befristet sein darf und dann nochmal 1 Jahr angeschlossen werden darf, wo im Vertrag nicht explizit ein sachgrund angegeben wird

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DerCaveman  13.03.2024, 00:47
Ja, ohne Sachgrund darf bis zu 2 Jahren befristet beschäftigt werden.

Allerdings nur, wenn mit dem gleichen Arbeitnehmer zuvor kein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhaeltnis bestanden hat (TzBfG § 14 Abs. 2 Satz 2).

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ich bin kein Anwalt, aber ich meine gehört zu habe, dass Du eigentlich damit jetzt fristlos eingestellt sein magst, dies ist nur ein Hinweis von mir

Christian320  12.03.2024, 20:34

statt fristlos meine ich unbefristet

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Guten Abend,

Es gibt einige Anzeichen dafür, dass dein Arbeitsvertrag möglicherweise unrechtmäßig ist:

1. Fehlender Grund für die Befristung: In Deutschland müssen befristete Verträge normalerweise einen sachlichen Grund enthalten.

2. Änderung der Jobbezeichnung ohne klare Begründung.

3. Fehlende Bezugnahme auf den vorherigen Vertrag: Dies könnte darauf hindeuten, dass der Arbeitgeber versucht, Regeln für befristete Verträge zu umgehen.

Hast du den eventuell einen Steuerberater? Der könnte dir da aufheben fall helfen.

grüße

Gymflz123 
Fragesteller
 12.03.2024, 20:30

Guten Abend, danke für die schnelle Rückmeldung.

zu 1): aber es muss ja nicht zwingend explizit ein Grund angegeben werden - falls es da zu Streitereien kommt, genügts ja glaub ich, wenn der AG vor Gericht oder so einen Grund anführen kann oder? Mir kommt dieses Prozedere mit

Zuerst 2 Jahre befristet mit Sachgrund Nennung und dann 1 Jahr befristet ohne Sachgrund Nennung sowie mit Änderung der Jobbezeichnung. Werde vllt mal anwaltlichen Rat einholen

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Rani4847  12.03.2024, 20:32
@Gymflz123

Ja, das ist korrekt. Ein Sachgrund muss nicht zwingend im Vertrag angegeben werden, sondern der Arbeitgeber kann einen solchen Grund auch anderweitig nachweisen, falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Es ist jedoch wichtig zu prüfen, ob der Arbeitgeber tatsächlich einen gültigen Grund für die Befristung hat und ob die Änderungen im Vertrag angemessen sind.

Es könnte sinnvoll sein, anwaltlichen Rat einzuholen, um die Rechtmäßigkeit der Befristung und die damit verbundenen Änderungen im Vertrag zu prüfen. Ein Arbeitsrechtsexperte kann dir dabei helfen, deine Rechte zu verstehen und mögliche Handlungsoptionen zu besprechen.

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GutenTag2003  12.03.2024, 20:32
1. Fehlender Grund für die Befristung: In Deutschland müssen befristete Verträge normalerweise einen sachlichen Grund enthalten.

Das ist nicht ganz richtig.

Ohne Sachgrund sind Befristungen bis max. 2 Jahre möglich.

Mit Sachgrund u.U. mehr als 2 Jahre

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Rani4847  12.03.2024, 20:34
@GutenTag2003

Du hast recht, das war nicht korrekt formuliert. Vielen Dank für die Korrektur!

Ohne Sachgrund sind Befristungen in Deutschland grundsätzlich bis zu einer Dauer von maximal zwei Jahren möglich. Mit einem Sachgrund können Arbeitsverträge jedoch auch länger als zwei Jahre befristet werden. Ich danke dir für die Richtigstellung.

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Gymflz123 
Fragesteller
 12.03.2024, 20:34
@GutenTag2003

Ja aber darf überhaupt an einen mit Sachgrund befristeten Vertrag ein ohne Sachgrund befristeter Vertrag angeschlossen werden?

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GutenTag2003  12.03.2024, 20:44
@GutenTag2003

Ergänzung:

Du hast aber die Möglichkeit, innerhalb von 3 Wochen nach Ablauf der Befristung, dies von einem Arbeitsgericht klären/entscheiden zu lassen.

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Das haben die so gemacht, weil man einen Vertrag längstens auf 2 Jahre befristen darf.