Uniklausur für jemanden geschrieben, was könnten die Konsequenzen für den Schreiber sein?


18.08.2021, 02:08

Könnte es direkt zu einer Exmatrikulation kommen, oder würde der Writer eine Verwarnung bekommen? Wie müsste die Uni das nachweisen, weil die Tatsächliche Tätigkeit kann ja nicht nachgewiesen werden.

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist eine klassische Urkundenfälschung gem. § 267 StGB.

Dort steht in Absatz 1:

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Unecht ist eine Urkunde, wenn sie nicht von demjenigen Stammt, den sie als Aussteller erkennen lässt.

Hier bedeutet das: Die Urkunde ist die Klausur des B. Der scheinbare Aussteller ist somit der B. Tatsächlich ist der A aber Aussteller der Urkunde. A hat somit eine Unechte Urkunde hergestellt. Gibt B diese ab gebraucht er sie.

Wäre also beide Urkundenfälschung.

Ich hoffe das ist soweit verständlich.


Duri247 
Fragesteller
 21.08.2021, 00:28

Die rechtlichen Grundlagen sind jetzt ersichtlich/verständlich geworden, aber handelt es sich hierbei um eine Urkunde, wenn es eine Multiple Choice Klausur handelt? Außerdem würde mich die Konsequenz außer der Strafanzeige interessieren, also Schritte, die die Universität gegen beide Studierenden einleiten kann. Zwangsexmatrikulationen sind ja schwerwiegende Eingriffe, also müsste man die Tat ja erstmal nachweisen, wie soll das im Nachhinein geschehen? Und halt noch die Folgen halt (ExMat), ansonsten wäre die Antwort komplett :)

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xdgamer007  21.08.2021, 01:18
@Duri247
handelt es sich hierbei um eine Urkunde, wenn es eine Multiple Choice Klausur handelt?

Ja völlig unproblematisch. Grds. ist alles eine Urkunde womit man im Rechtsverkehr Beweis erbringen kann. Vom Preisschild im Supermarkt bis zum Bierdeckel im Lokal wo festgehalten ist wie viele Getränke zu zahlen sind.

Zwangsexmatrikulationen sind ja schwerwiegende Eingriffe, also müsste man die Tat ja erstmal nachweisen, wie soll das im Nachhinein geschehen?

Das ist natürlich ein valider Punkt. Hier merkt man wieder, dass Theorie und Praxis 2 Paar Schuhe sind. Aufgrund dessen, dass mir weder genaue Prüfungsform, noch Möglichkeiten der Kontrolle u.ä. bekannt sind kann ich keine Auskunft über die Nachweisbarkeit geben.

Aber wenn A etwas zu B sagt, dann wissen erstmal nur die beiden was davon das stimmt schon. Aber wie gesagt keine Ahnung wie das da genau Abläuft.

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Das ist eine Straftat und wird hoffentlich eine Strafanzeige und die Exmatrikulation von allen beiden zur Folge haben.

Urkundenfälschung