Unfall mit einem Krankenwagen an einer Kreuzung. Wer hat Schuld?
Hallo meine Lieben, ich hatte vorgestern Abend einen Autounfall mit einem Krankenwagen. Ich fuhr auf eine Kreuzung zu und meine Ampel war Grün. Als ich schon fast mitten in der Kreuzung war, sah ich plötzlich das Blaulicht eines Krankenwagens von links herschießen (konnte ihn nicht eher sehen, da an der ecke der Kreuzung ein Gebäude die Sicht verdeckt hat). Der Krankenwagen ist sehr schnell über die rote Ampel gefahren und hat mich auch erst so spät gesehen. Wir haben beide noch eine Vollbremsung hingelegt, aber es hat leider nicht mehr gereicht. Ich bin nun zu einer Anwältin und die meinte, dass ich mindestens 50% der Schuld trage. Stimmt das? PS: Ich bin mir zu 100% sicher, dass der Krankenwagen keine Sirene anhatte, als er die Kreuzung überqueren wollte.
5 Antworten
Auch Einsatzfahrzeuge unterliegen dem Strassenverkehrsgesetz. Ihr Einsatz mit Blaulicht und Martinshorn setzt keine Gesetze ausserkraft. Sie müssen Kreuzungen mit der gebührenden Vorsicht befahren. Die Signale zeigen an, dass sie Wegercht beanspruchen, das ihnen zu gewähren ist. Aber, wie gesagt, Gesetze setzen sie damit nicht ausserkraft.
Also, der Rettungswagen muss beim Fahren über Rot das Hirn anschalten, und sich vergewissern, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer ihn gesehen haben und abbremsen. Dazu muss er aber auch abbremsen.
Als normaler Autofahrer muss man allerdings auch bei Grün schauen und kann nicht einfach so in die Kreuzung reinfahren. Das Blaulicht hättest du eigentlich auch schon vor dem Krankenwagen sehen müssen.
Ob der Rettungswagen das Horn an hatte, müssen jetzt mögliche Zeugen sagen. Da gibt es bestimmt welche.
Das mit der Mitschuld wirst du höchstwahrscheinlich nicht abwehren können, er war in einer Einsatzfahrt, inder er Vorrang hat!
Ich konnte das Blaulicht wegen dem Gebäude an der Ecke eben nicht sehen... und der Krankenwagen mich auch nicht...
Ohne Sirene hätte der Rettungswagen fahrer nicht einfach so in die Kreuzung fahren dürfen weil man das Blaulicht auf jeden Fall zu spät sehen kann. Niemand kann verlangen dass man vor einer grünen Ampel so stark herunterbremst um noch auf 5m zum Stehen zu kommen.
Ich find die Anwältin macht es sich zu leicht wenn sie dir 50% Schuld zuweist, kommt jetzt drauf an ob man sich vielleicht aussergerichtlich einigt oder es auf einen Prozess ankommen lässt, die Höhe des eigenen Schadens spielt da wohl auch noch ne Rolle.
Und natürlich ob zweifelsfrei nachgewiesen werden kann dass der Rettunswagen ohne Sirene unterwegs war.
.... ein solches Fz. hat ja nur dann Sonderrechte, wenn beides eingeschaltet wurde.
Ich wünsche Dir diesbezügliche Zeugen.
Viel Glück.
Auch bei Grün kann man nicht blind in eine Kreuzung fahren
Und mit Blaulicht ohne Sirene schon mal überhaupt nicht!!
...auch mit Blaulicht und Sirene darf man dies nicht 😉