Unfall bzw parkrempler?
Ich bin heute auf dem Lidl Parkplatz leicht mit einem Auto kollidiert und habe versucht den Fahrer im Markt ausrufen zu lassen! Während dessen kam der Fahrer schon zurück und ich bin gleich zu ihm gegangen!
Er hatte jedoch schon die Polizei angerufen weil es ein Leasing Fahrzeug ist.
wir haben dann zusammen gewartet bis die Polizei kam!
ich wurde darauf hingewiesen das ich Fahrerflucht begangen hatte weil ich in den Lidl gegangen bin und nicht am Auto geblieben bin!
welche Strafe droht mir jetzt!
am Auto wurde nur das Kotflügelplastik leicht gekratzt und ist kaum sichtbar!
5 Antworten
Du hast das so zu Protokoll gegeben wie hier beschrieben?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dir da jetzt ein Strick draus gedreht wird. Schließlich hast du dich deiner Schilderung nach aktiv bemüht, den Geschädigten ausfindig zu machen.
Und man kann es ja auch nachvollziehen, dass die Leute bei Lidl dann eine Durchsage gemacht haben.
Ich sehe hier objektiv keine Fahrerflucht. Das wird der Staatsanwalt genauso sehen, wenn deine Schilderung glaubhaft ist, und die Sache einstellen.
Besser ist es aber, in solchen Fällen zusätzlich noch einen Zettel an das beschädigte Auto zu machen, damit der Andere weiß, dass du nicht abgehauen bist.
wer hat diesen Blödsinn erzählt das es Fahrerflucht war?
wenn du abgehauen wärst, dann ja, aber du kannst ja beweisen das du nicht geflüchtet bist, sondern den anderen Fahrer ausfindig machen wolltest.
Das wird kein Richter als Fahrerflucht sehen, und wenn das eh nur ein sehr geringer Schaden ist, dann passiert dir nichts, ausser den Schaden zu regulieren.
Wer hat das denn mit der Fahrerflucht behauptet, die Polizei oder der Autofahrer? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass du wegen Fahrerflucht einen angehängt bekommst. Schliesslich hast du dich bemüht den Fahrer zu finden und das Lidl-Personal kann das auch bezeugen.
Wenn das so war wie du das geschildert hast ist es keine Fahrerflucht.