Unfall bzw parkrempler?

5 Antworten

Du hast das so zu Protokoll gegeben wie hier beschrieben?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dir da jetzt ein Strick draus gedreht wird. Schließlich hast du dich deiner Schilderung nach aktiv bemüht, den Geschädigten ausfindig zu machen.

AriZona04  30.04.2024, 22:39

Und man kann es ja auch nachvollziehen, dass die Leute bei Lidl dann eine Durchsage gemacht haben.

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Ich sehe hier objektiv keine Fahrerflucht. Das wird der Staatsanwalt genauso sehen, wenn deine Schilderung glaubhaft ist, und die Sache einstellen.

Besser ist es aber, in solchen Fällen zusätzlich noch einen Zettel an das beschädigte Auto zu machen, damit der Andere weiß, dass du nicht abgehauen bist.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

wer hat diesen Blödsinn erzählt das es Fahrerflucht war?
wenn du abgehauen wärst, dann ja, aber du kannst ja beweisen das du nicht geflüchtet bist, sondern den anderen Fahrer ausfindig machen wolltest.
Das wird kein Richter als Fahrerflucht sehen, und wenn das eh nur ein sehr geringer Schaden ist, dann passiert dir nichts, ausser den Schaden zu regulieren.

Wer hat das denn mit der Fahrerflucht behauptet, die Polizei oder der Autofahrer? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass du wegen Fahrerflucht einen angehängt bekommst. Schliesslich hast du dich bemüht den Fahrer zu finden und das Lidl-Personal kann das auch bezeugen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn das so war wie du das geschildert hast ist es keine Fahrerflucht.