Unfall beim Aussteigen aus Bus - wer hat Schuld?
Ein Mobilitäts-eingeschränkter Fahrgast steigt korrekt aus dem Bus aus (Kneeling, Fahrgast geht rückwärts an die Fahrzeugkante, steigt aus, zieht Rollator nach); der Bus steht parallel zur Bordsteinkante an der offiziellen Haltestelle.
Ein Radfahrer fährt in den Fahrgast, beide kommen zu Fall, werden verletzt.
Wer trägt die Schuld an dem Unfall?
4 Antworten
Der Radfahrer. Er hat an einer Haltestelle nicht Fahrrad zu fahren.
Der Radfahrer. Der darf nicht in die Haltestelle fahren.
Der Radler:
Entweder hat der auf der Haltestelle ohnehin nicht zu fahren oder er hat die auch für Radler geltenden Regeln missachtet, dass man an einem haltenden ÖPNV-Fahrzeug entweder gar nicht oder zumindest mit der angemessenen Vorsicht vorbei fahren darf (für Details müsste man die Örtlichkeit sehen).
Nun sieht der Fahrgast ja nichts hinten, denn er hat ja mit seinem eigenen Problem zu kämpfen (Fahrzeugkante, Bordsteinkante, Rollator).
Somit 'vertraut' er ja darauf, ungefährdet aussteigen zu können.
Es sollt ihm zugemutet werden, unkorrekt aus zusteigen, also Rollator aus dem Bus, dann nahsteigen.
Selbst wenn es ein solches Urteil gegeben haben sollte, dann muss man eben in die nächste Instanz ...
Revision hatten wir aus unserer Spendenkasse gezahlt.
Der Fußgänger hatte geringe Verletzungen - rasch geheilt - aber keinen Bock auf weitere Streitereien. Der Radfahrer zahlte seinen Schaden und gab Frieden.
Insgesamt unbefriedigender Vergleich, weil weder Volkes Stimme noch mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbar.
Der Unfallverursacher.
Der Radfahrer.
Es gibt bei engen Gehsteigen, dabei kombinierten Fuß-Radwegen diesen Interessenskonflikt, der gerichtlich behandelt wurde.
Da bekam Fahrgast und Radler je 50% der Schuld.
Erwägungs-Varianten waren
Der Kläger (Fahrgast) konnte sich nicht durchsetzen, obwohl der Radfahrer §1 StVO missachtet hatte, besonders wegen Missachtung der Sorgfaltspflicht als sozial höher Stehender.
NB. Richter ist Mitglied beim ADFC.