Umverteilungsantrag von Flüchtlingen?

1 Antwort

Um die Frage vollständig zu beantworten, müsste ich wissen, wie weit diese Person im Asylverfahren ist.

Grundsätzlich: Wenn das Asylverfahren abgeschlossen ist, der Geflüchtete also den Bescheid über die Anerkennung als Flüchtling bekommen hat (spätestens aber dann, wenn er seinen elektronischen Aufenthaltitel bekommen hat), sollte es ihm freistehen, seinen Wohnsitz innerhalb des Bundesgebietes frei zu wählen.

Wenn er sich noch im Asylverfahren befindet, kommt es ein bisschen darauf an, wie dieser Umzug aussehen soll. Wenn sich diese Person, bei der er leben will, um den Unterhalt kümmern kann, sollte das eigentlich kein Problem sein. Dann müsste man sich an die entsprechende Behörde wenden, die die Unterkunft in der er ist, verwaltet (z.B. das Regierungspräsidium etc.) und einfach um die Erlaubnis bitten, dass die Person die Unterkunft verlassen darf.

Falls die entsprechende Person nicht für den Unterhalt aufkommen kann, kann es sein, dass es noch nicht geht, weil die Verteilung der Geflüchteten nach den Königssteiner Schlüssel sich vor allem an Bevölkerungszahlen und Wirtschaftskraft richtet, da sichergestellt werden soll, dass das Bundesland für den Unterhalt aufkommen kann. Wenn eine Person, die sich noch im Asylverfahren befindet, das entsprechende Bundesland verlassen will, würde sie wahrscheinlich ihren Anspruch auf die Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verlieren.

Ich bin allerdings auch kein Jurist - am besten wendet ihr euch an eine Flüchtlingshilfeorganisation vor Ort. (z.B. die hier: http://www.fluechtlingshilfe-arnsberg.de/home.html)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ehrenamtliche Arbeit in der Flüchtlingshilfe