Umtausch bei "Titus"?

1 Antwort

grundsätzlich besteht kein Anrecht darauf überhaupt das Shirt zurückzugeben. Das wäre reine Kulanz des Händlers. Somit ist es auch seine Sache, ob er dafür einen Bon verlangt oder nicht.

Rechtlich besteht (für Reklamationen) keine Verpflichtung einen Bon vorzuweisen, da reicht der Nachweis die Ware bei diesem Händler gekauft zu haben - also z.B. ein Zeuge - aus.