Umkleiden am Arbeitsplatz?

5 Antworten

Dienstbeginn findet nicht in der Umkleidekabine statt und Feierabend auch nicht in der Arbeitszeit

Wenn Dienstkleidung vorgeschrieben ist, gehört das Umziehen zur Arbeitszeit. 15 Minuten scheine mir da aber etwas übertrieben. Das Fingernagellackieren gehört nicht dazu 😉

Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem Urteil vom 31.03.2021 (Az.: 5 AZR 292/20) erneut entschieden, dass Umkleidezeit Arbeitszeit darstellt, wenn die Arbeitskleidung vorgeschrieben ist und sich die Mitarbeiter im Betrieb umziehen müssen.

Wenn du die Dienstkleidung tragen musst, darfst du dich auch während der Arbeitszeit umziehen. Weiß nur nicht ob man dafür 15 Minuten braucht.

Bei uns gehört umziehzeit zur Arbeitszeit. Die umziehzeit beträgt dann bei uns 12 Minuten.