Umgang bei weiter Entfernung?

4 Antworten

Also grundsätzlich ist die Regelung, dass das umgangsbegehrendes Elternteil für die komplette Wegstrecke verantwortlich ist. Also ist es sehr fair, wenn du einen der Fahrtwege übernimmst.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Gericht dich nicht zur Übernahme von noch mehr Wegstrecken verpflichtet. Was genau das Gericht darüber hinaus entscheidet, kann man nur spekulieren.

Ich habe eine ganze Menge an Ideen, die du vorschlagen kannst:

  1. Umgang alle 14 Tage (Do-So oder Fr-So). Du übernimmst pro Monat eine Fahrtstrecke, die restlichen Fahrten muss der Vater abdecken.
  2. Umgang alle vier Wochen von Mittwoch bis Sonntag (oder Do-Mo wegen weniger Stau). Du übernimmst weiterhin eine Wegstrecke.
  3. Umgang alle vier Wochen von Sonntag bis Sonntag (also eine komplette Woche). Du übernimmst eine Fahrtstrecke.
  4. Umgang alle drei Wochen von Do-So oder Mi-So. Du übernimmst eine Wegstrecke.
  5. Du bietest ihm noch mehr Ferienzeit an.

Wenn das Kind in die Schule kommt, könntest du ihm sämtliche verlängerten Wochenenden und etwas mehr als die Hälfte der Schulferien überlassen.

Seh es so: Du hast einen interessierten und (hoffentlich) liebevollen Vater für dein Kind. Das ist ein großer Schatz. Ich wünsche euch, dass ihr eine gute Lösung findet!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)
Wie würden meine Chancen vor dem Familiengericht stehen?

Das kann dir Niemand beantworten.

Es liegt am Ende im Ermessen des Richters und es geht dabei natürlich um das Kindeswohl.

Die hälftigen Fahrkosten müsstest du nicht tragen. Ebenso wenig müsstest du ihm da entgegen kommen. Kann natürlich aber auch sein, dass ein Richter das anders bewertet.

Mit nur einmal im Monat verliert er natürlich auch schnell den Bezug zur Tochter. Alle drei oder gar alle zwei Wochen wären durchaus besser für ein gutes Vater-Tochter Verhältnis. Insofern ist sein Wunsch absolut nachvollziehbar. Die Stunden im Auto sind natürlich nicht ganz so schön, aber am Ende sind es a auch nur 5-6 Stunden pro Strecke. Gerade kleinere Kinder verpennen da eh die halbe Autofahrt.

Konkrete Vorgaben macht das Gesetz hier nicht. Entscheidend ist das Wohl des Kindes. Danach müssen Umgangskontakte so häufig stattfinden und jeweils so lange dauern, dass Elternteil und Kind eine bedeutsame Beziehung aufbauen und erhalten können. Häufigkeit und Dauer des Umgangs sind daher einzelfallbezogen zu regeln, wobei es auf das Alter des Kindes, seine Entwicklung und seinen Gesundheitszustand ankommt.
Im typischen Fall findet der Umgang alle 2 Wochen an den Wochenenden statt, bei kleineren Kindern für einige Stunden, bei älteren Kindern mit Übernachtungen. Weitergehende Regelungen sind unter Beachtung des Kindeswohls zulässig.

https://www.guenther-rechtsanwalt.de/informationen/familienrecht/umgangsrecht

Vielleicht solltest du ihm die Jahre, bis das Kind in die Schule kommt, einfach auch entgegen kommen. Denn ab dann wird es ja noch problematischer. Oder ihr einigt euch, da er ja selbstständig ist, darauf, dass er das Kind gleich für eine Woche im Monat holt. Das erspart viel Fahrerei und wäre auch gerade in den kommenden Wintermonaten sinnvoller.

Er holt sie am Samstag oder Sonntag und bringt sie dann entsprechend das darauffolgende Wochenende. Und auch die Video Calls würde ich nicht so streng reglementieren.

Deine Chancen stehen schlecht.

Zunächst einmal hast du selbst die große Distanz hergestellt.

Umgang alle 14 Tage ist vollkommen normal und üblich.

Dass er einen Firmenwagen hat, tut hier nichts zur Sache.

seine chacen auf umgang alle 14 tage stehen sehr gut, da ihm dies einfach zusteht. da du weg gezogen bist, hast du die distanz geschaffen und wirst hier hälftige kosten tragen. oder die gesamten kosten tragen.

alternative ist, er holt das kind komplett zu sich und du bekommst unterhalt und somit hast du die kosten nur noch dann wenn dir was am umgang liegt. du kannst dann auch einfach nur unterhalt zahlen und auf umgang verzichten. das steht dir frei.