TÜV Prüfer und privater PKW

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Nein. Er darf weder sein eigenes Auto noch das seiner erstgradigen Verwandten und Verschwägerten Verwandschaft prüfen. Also auch nicht das der Eltern, Kinder, Geschwister und Schwäger(innen). Das muß er vom Kollegen machen lassen. Die meisten Prüfer machen das noch nicht mal für den 2. Verwandschaftgrad, also Onkel, Tante, Cousin oder Cousine.

Um die nächste Frage gleich mit zu beantworten, es ist eine Anweisung des jeweiligen Landesministerium, denn dieses ist für die Fahrzeugüberwachung im jeweiligen Bundesland verantwortlich.

TransalpTom  09.05.2014, 20:54

Es ist der selbe Personenkreis, bei dem man auch ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen hätte, also alle gradlinigen Verwandten, Vorfahren / Nachkommen, und natürlich Ehefrau / Ehemann / Verlobte(r) / Eingetragener Lebenspartner(in). Der / die Lebenspartner(in) aus "wilder Ehe" zählt zwar nicht dazu, wird aber i.d.R. auch so gehandhabt.

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Das ist nicht erlaubt.

Lupulus  09.05.2014, 14:42

Und das steht in welchem Gesetz / in welcher Verordnung? Oder gibt's dazu schon Gerichtsurteile, vorzugsweise Grundsatzurteile?

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