Trotz AU in die Berufsschule - hat das irgendwelche Folgen?

7 Antworten

Bei uns in der Berufsschule gab es die Regelung, dass man mit AU zumindest keine Arbeiten mitschreiben durfte. Einfach deshalb, weil es sonst wohl rechtlich fragwürdig hätte sein können, ob die Note gewertet werden darf oder nicht. Diesen Diskussionen wollten die Lehrer da direkt aus dem Weg gehen.

Zur Schule hätten wir dennoch kommen dürfen. Allerdings lagen unsere Schultage auch Donnerstag/Freitag, weshalb es da argumentativ kein Ding gewesen wäre, zu sagen, dass man sich von Montag bis Mittwoch halt krank gefühlt hat und dann ab Donnerstag wieder fit war. "Gesundschreiben lassen" muss man sich halt nicht.

Also einfach so darfst du das nicht. Sonst bist du nicht gesetzlich unfallversichert, z.b. auf dem Weg zur Schule. Aber: jeder beteiligte ist normal daran interessiert, dass ein gesundheitlich dazu fähiger Azubi die Berufsschule besuchen kann, trotz AU.

Es ist tatsächlich eine Grauzone. Die beste Lösung wäre, sich vom Arzt eine Erlaubnis zum Schulbesuch schriftlich geben zu lassen. Und alle Stellen müssen informiert sein: Lehrer und Betrieb.

Woher ich das weiß:Recherche

Wie willst du das aber deinem Arbeitgeber erklären, das du nicht arbeiten kannst, zur Schule aber gehen willst? Du hast ja kein Bein/Arm gebrochen oder so... das wäre meiner Meinung was anderes.

Krank ist nun mal krank, auch wenn es löblisch von dir ist das du nichts in der Schule verpassen möchtest.

Esxalon 
Fragesteller
 16.09.2019, 10:00

Es ist etwas anderes im Lager 8 Stunden lang extrem schwere Sachen von A nach B zu schleppen oder 6 Stunden in der Schule zu sitzen

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Antitroll1234  16.09.2019, 10:01

Es ist ein Unterschied 8 Stunden im Lager körperlich tätig zu sein oder in der Berufsschule dem Unterricht zu folgen.

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Ich war selbst schon trotz AU in der Schule, aber nicht in der Arbeit. Aus den gleichen Gründen wie du. Die schwere körperliche Arbeit wäre nicht machbar gewesen, leichter Schulunterricht aber schon. Ich wollte halt auch nix verpassen.
War völlig ok. Ausbildungsbetrieb hatte auch nix dagegen, war sowieso noch in der Entgeltfortzahlung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn der Genesung der Teilnahme am Unterricht nicht entgegenspricht und Du auch nichts ansteckendes hast, spricht nichts dagegen.