Trotz Attest Schulverweis? Praktikum?
Hallo,
Ich besuche die 12. Klasse eines Berufskollegs und würde 2023 dort das Abitur absolvieren.
Nun haben wir jetzt ein vierwöchiges Schülerpraktikum, dessen Teilnahme verpflichtend ist.
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin psychisch nicht in der Lage, dieses Praktikum zu absolvieren. Ich habe es trotzdem am ersten Tag probiert und das Resultat war, dass ich aufgrund eines psychischen Anfalls nach Hause musste.
Meine Lehrerin meinte in der Schule immer "wer das Praktikum nicht macht, für den ist der Bildungsgang hier beendet" usw.
Meine Frage ist, ob mir Konsequenzen drohen, bspw. Schulverweis oder dass ich gezwungen werde das Schuljahr zu wiederholen?
Ich habe natürlich ein Attest für diese 4 Wochen, also kann mir die Schule doch eigentlich nichts, oder?
Danke!
10 Antworten
Sofern das Praktikum als Voraussetzung zählt, wirst du dieses zu einer anderen Zeit nachholen müssen. Im Grunde ist es in Ausbildungen zum Teil auch so, dass die Zeit am Ende angehangen wird.
Ich denke es wäre wichtig, dass du mit deiner Klassenleitung sprichst und ihr eine Lösung für dich findet. Das kann nur funktionieren, wenn du offen und ehrlich sagst, was los ist und wieso du aktuell nicht teilnehmen konntest. Vielleicht könntest du in den Osterferien zumindest 2 Wochen nachholen oder als ganzes in den Sommerferien.
Wenn das Praktikum verpflichtend ist, dann musst Du es nachholen.
Wenn Du das nicht tust, dann bestehst Du nicht und bekommst keinen Abschluss.
Aber sicher! Nicht jetzt sofort - aber wenn es dauerhaft nicht gemacht wird, kündigt die Schule den Vertrag.
Hi,
Das Praktikum gehört ja je nach Bundesland zum Abi dazu, es kann also sein das du diese Praktikumszeit zumindest nachholen musst. Würde auf jeden Fall anregen zu schauen wo du Defizite hast was am meisten angst gemacht hat und daran arbeiten und versuchen den nächsten praktikumsgeber besser auszusuchen und vor allem vorzuwarnen, damit eben auch drauf achten können dich nicht zu überfordern.
So Einfach geht das nicht es sei den du kannst das auf dauer nicht nach holen!
Am besten ist du Redest mal mit deinem Arzt darüber!
Es gibt aber sicher auch ausnahmen wen man zb Eine Behinderung oder Erkankung hat und das nachweisen kann!
Nein, warum sollte es? Diese Schule ist ja freiwillig, da macht man nicht seine eigenen Regeln, weil einem die anderen nicht gefallen...
Wieso eigen Regeln machen den Selbst bei Den kammern Gibt es ausnahme Reglung wen man zb Krank ist oder behindert oder sogar taub ist!
Viele Schule Machen ihre Eigen regeln !
Ja, die Schule darf das als Anbieter auch... Wenn mir diese angebotene Leistung zu den vorgegebenen Bedingungen nicht gefällt, suche ich mir einen anderen Anbieter.
So läuft das nunmal im Leben... 🤷
Wenn Du für diese 4 Wochen ein Attest hast, passiert erst mal nichts. Allerdings musst Du dann sicher das Praktikum nachholen.
Woran liegt es denn, dass Du das nicht machen konntest? Wäre ein anderes Praktikum besser?
Nachholen musst du es schon. Aber du kannst nicht von der Schule fliegen, weil du gesundheitlich nicht dazu in der Lage warst.