Toslink klappe abgebrochen, Garantiefall?

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Prinzipiell kannst du das als Garantiefall reklamieren, wenn es kein Eigenverschulden war. Allerdings dient diese Klappe lediglich als Staubschutz und hat ansonsten keine wichtige Funktion.

Für mich ist das weder ein Gewährleistungs- noch eine Garantiefall (Garantie ist immer freiwillig und kann an Bedingungen - Bedienfehler sind i.d.Regel ausgeschlossen - geknüpft werden), weil es sich um einen "Bedienungsfehler" handelt.

die Klappe ist nur Staubschutz.

versuchen kannste es natürlich.