Tochter geht ungerechtfertigt zum Jugendamt Was kann ich tun?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sie hat diesen Schritt gemacht, dann soll sie auch die Konsequenz spüren.

Lass sie gehen. Wenn sie in 16 Lebensjahren nicht den Wert eurer Familie gespürt hat, dann ist es an der Zeit, dass sie jetzt merkt, was ihr fehlen wird.

Nur sollte euch klar sein, dass mit Unterzeichnung der HzE (Hilfeplan, Hilfe zur Erziehung) ihr auch an den Kosten dieser auch so wertvollen Maßnahme beteiligt wird.

Ihr müsst den HzE nicht unterzeichnen. Dann wird das Jugendamt, sollte es den Schilderungen eurer Tochter Glauben schenken, den Weg zum Familiengericht gehen und den Entzug des Sorgerechts beantragen.

Hast du kein Sorgerecht mehr, wirst du nicht einmal mehr am Hilfeplangespräch teilnehmen dürfen.

Lese dich mal in das SGB VIII ein, damit du beim Hilfeplangespräch nicht wie ein ahnungsloser Trottel dastehst.

Ludmilaaa 
Fragesteller
 17.06.2016, 09:35

Zuerst einmal bedanke ich mich bei denen ,die mir so rasch geantwortet haben.

Also aktuell sieht es so aus:

Unser Familenanwalt hat den Fall übernommen.

Das JA hat nach wie vor nicht kooperieren wollen und hat  uns keine Möglichkeit gegeben einen gemeinsamen Lösungsweg zu gehen.

Das Familiengericht hat einen Termin festgehalten zum 04.07 2016 .

Dort steht auch drin wir sollen das Mobiltelefon unserer Tochter mitbringen.Worauf wollen die hinaus? 

Was kommt auf uns zu? 

Weiß jemand wie so ein Gericht abläuft?

Worauf muss ich mich einstellen?

Werden wir uns unserer Tochter gegenüberstehen ?

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Aus dem Bauch heraus würde ich an eurer Stelle erstmal den Ball flachhalten, auch wenn's weh tut. Speichert den Chatverlauf, damit ihr das belegen könnt. Wenn es wirklich dieser besagte Freund ist und nicht ihr, dann wird das sicherlich bald rauskommen. Gebt Denen keine Angriffsfläche.

Ist wohl ein Fall für einen Anwalt, Sozialrecht.

Das Jugendamt sollte euch zumindest die Möglichkeit geben zu der Anschuldigungen eurer Tochter Stellung zu nehmen.

Du brauchst Dir keine Sorgen um Deine Tochter zu machen, sie ist sicher untergebracht.

Wenn ihr nicht einverstanden seid, dann geht es zuerst zum Gericht und dieses entscheidet dann.

Natürlich kann das Jugendamt die Tochter nicht zwingen, mit euch zu reden.

Als Pädagoge müßtest Du doch wissen, dass das nicht geht.

Anwalt ist der richtige Rat - aber mit Schwerpunkt Familienrecht.

Das ist nach Deiner Schilderung der einzige sinnvolle Weg.