Tierarzt verklagen/Rückerstattung?
Unser Kater hat seit langem blutige stellen am Hals und kratzt sie jeden Tag auf weil sie jucken, unsere eigentliche Tierärztin hat unserem Kater mehrere spritzen gegeben gegen Pilzbefall sowieso salbe und Medizin fürs Futter, er sollten zudem eine Halskrause tragen (was das ganze nur ausgebreitet hat und ihm weh tat). Die ganze behandlung hat knapp 200€ gekostet
Jetzt bei einem anderen Tierarzt, haben wir erfahren es sei wohl eine Allergie gegen Pollen, und das Problem war mit einer Spritze (kosten 25€) behoben.
Ich bin mir nicht sicher wo die andere Tierärztin ihre Ausbildung gemacht hat, aber sie hat sie ganz sicher nicht abschlossen. Kann man so etwas verklagen? Sie schadet ja nur den Tieren.
6 Antworten
Kann man so etwas verklagen?
Man kann jeden wegen allem verklagen - ob es zu einem Verfahren kommt und ob dies das gewünschte Ergebnis bringt, steht auf einem anderen Blatt.
Große Chancen, sofern man weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann, braucht man sich allerdings nicht auszurechnen.
Auch der Tierarzt kann und darf irren...
Ich bin mir nicht sicher wo die andere Tierärztin ihre Ausbildung gemacht hat, aber sie hat sie ganz sicher nicht abschlossen.
Verleumdung ist hingegen ein Straftatbestand (§ 187 StGB), für den man problemlos erfolgreich ein Strafverfahren bekommt.
Ich bin mir nicht sicher wo die andere Tierärztin ihre Ausbildung gemacht hat, aber sie hat sie ganz sicher nicht abschlossen
Da wäre ich mal ganz vorsichtig mit solchen Aussagen. Sie könnte dich aufgrund solchen Aussagen verklagen. Außerdem muss man Veterinärmedizin studieren.
Kein Mensch ist perfekt jeder kan mal was übersehen. Auch eine Tierärztin
Jeder Arzt, auch ein Tierazt kann sich mal irren, dafür steht dir eine Zweitmeinung zu, wie bei jedem anderen Arzt auch.
Du kannst deine Vermutung was diese Ärztin mit ihrem Studium betrifft dir denken, aber das nicht öffentlich bekanntmachen.
Manchmal müssen leider auch unsere Tiere mal kurzfristig mit einer Halskrause leben, wenn es nicht anders geht.
Verklagen kannst du immer jemand, aber du hast auch das Recht, dir einen anderen Tierazt zu suchen.
Nein, du kannst sie nicht auf Rückerstattung verklagen.
Recht einfach - ohne abgeschloßenes Veterinärstudium kann sie kein Tierarzt niederlassen.