Tempo nach Kreisverkehr?

5 Antworten

Ich meine nämlich mir wurde in der Fahrschule gesagt, dass wenn dort kein Schild steht direkt 100 ist.

So ist es.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist ein Streckengebot.
Es gilt so lange, bis es aufgehoben oder ersetzt wird oder eben,
bis man die Strecke verlässt. Und genau das passiert in einem Kreisverkehr. Fährt man dort ein, biegt man ab, man ist also auf einer neuen Strecke.

Dabei verwirrt mich an der anderen Ausfahrt aber das aufgehoben Schild, wenn dort generell 100 sein soll.

Möglicherweise wurde die Beschilderung nach dem Bau des Kreisverkehrs nicht geändert.

mel23153 
Fragesteller
 20.05.2020, 21:35

Also muss ich mir keine Sorgen machen, dass ich dort direkt auf 70 beschleunigt habe, weil nach einem Kreisverkehr ausserorts 100 ist? :D Hatte schon angst, dass was geändert wurde oder so. Mehr als 70 fahre ich da sogar recht selten.

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mel23153 
Fragesteller
 20.05.2020, 21:56
@Crack

Vielen dank, dann bin ich beruhigt :)

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Die Geschwindigkeits Begrenzung gilt für die gesamte „Strecke“ bis sie aufgehoben wird. Auch ein Stoppschild beendet die „Strecke“ für die die Begrenzung gilt. Einmündungen beenden die Strecke definitiv nicht. Da bin ich mir ziemlich sicher.
Wie das mit einem Kreisverkehr aussieht bin ich mir nicht sicher. Ich tendiere aber dazu das die Beschränkung von 50 km/h weiter gilt. Das anschließend nach einer Weile die Begrenzung durch ein Schild aufgehoben wird spricht auch dafür das die Begrenzung weiter gilt. Zumindest auch nach Ansicht der Personen die das Schild da aufgestellt hat

mel23153 
Fragesteller
 20.05.2020, 16:53

Da frage ich mich dann aber wieso mir in der Fahrschule gesagt wurde, dass dann direkt 70 dort ist, da es ausserorts ist und keine neue Geschwindigkeit vorgegeben ist.. Das ist alles verwirrend

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Richtig, wenn dort an der Landstraße keine Begrenzung steht, darfst du auf 100 beschleunigen. Das gilt im Übrigen auch für Einmündungen.

mel23153 
Fragesteller
 20.05.2020, 16:37

Aber was ich mich frage ist wieso nach der Ausfahrt kein schild steht, wenn dort 100 ist und irgendwann 50 m weiter steht erst das Aufgehoben schild ohne eine Zahl nur mit den strichen eben, deshalb dachte ich schon da ist vielleicht doch nur 50 oder so :o?

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profanity  20.05.2020, 16:39
@mel23153

Nein, mein Fahrlehrer hat mir damals beigebracht, dass man dieses Aufhebeschild nach einer Kreuzung oder Kreisel ignorieren kann. Sobald die Kreuzung oder der Kreisel verlassen wird, darf man wieder auf 100, sofern dort keine weitere Geschwindigkeitsbegrenzung steht.

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mel23153 
Fragesteller
 20.05.2020, 16:41
@profanity

Okay gut dann bin ich beruhigt danke :) War nur verwundert weil das total weit weg erst dort steht und das eine lange gerade strecke ist 😂

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Minijobopa  20.05.2020, 16:44
@mel23153

Das Schild hebt alle Beschränkungen auf auch z.B. ein Überholverbot.

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Das Kreisverkehrszeichen Vz 215 beendet eine Streckengeschwindigkeitsbegrenzung. Somit ist danach entweder 50 kmh weil innerorts oder 100 kmh wenn außerorts.

mel23153 
Fragesteller
 20.05.2020, 17:12

Es war ausserorts :) Also dann wars ja doch richtig, wie es mir gesagt wurde :D Hatte mich halt echt nur gewundert weil 50 m weiter ca. Erst das schild 'Ende aller Streckenverbote' steht. Aber wahrscheinlich steht es dort weil man ab da wieder überholen darf, da stehts nämlich fiel mir gerade ein :D

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Nach dem "Aufgehoben" Schild ist die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 aufgehoben.

Bis dahin gilt sie, der Kreisverkehr hat keinen Einfluss auch nicht die Ausfahrten.

mel23153 
Fragesteller
 20.05.2020, 16:51

Das heisst wie viel darf man dann fahren nach dem Kreisverkehr? Weil mir wurde eben 70 beigebracht oder eben 100, weil dort kein Geschwindigkeitsschild steht.

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Minijobopa  20.05.2020, 16:56
@mel23153

Vom Kreisverkehr bis zum "Aufgehoben" Schild 50, danach 100.

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Hikker  20.05.2020, 17:39

Falsch! Ein Kreisverkehr beendet ALLE Streckenverbote. Eine Aufhebung durch Beschilderung ist nicht erforderlich.

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profanity  20.05.2020, 17:46
@Minijobopa

Da es nichts enthält außer den Querstreifen, hebt es alles auf, was vorher war, inkl. Überholverbot oder sonstwas. Trotzdem darfst du bei Verlassen des Kreisels wieder auf die üblichen 100 beschleunigen, solange keine Geschwindigkeitsbegrenzung angegeben ist.

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Hikker  20.05.2020, 17:55
@Minijobopa

Weiß ich nicht. Evtl. zur Klarstellung, (redundante Beschilderung nennt man sowas) oder die Beschilderung wurde irgendwann geändert und es wurde schlicht vergessen, oder ...

Spielt aber auch gar keine Rolle.

Siehe z.B. OLG München, 03.08.2009 - 24 U 252/09

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