Tasche im Fundbüro?

3 Antworten

Ja, die dürfen die Taschen durchsuchen.

Und wenn dabei verderbliche Waren gefunden werden werden die auch entsprechend entsorgt. Und bei illegalen Sachen wird das an die Polizei weiter geleitet.

Da das Ziel ist den Eigentümer ausfindig zu machen und in der Tasche Informationen zum Eigentümer sein könnten (z. B. ein Portemonnaie mit Personalausweis) dürfen Sie den Inhalt natürlich inspizieren.

Und sind keine solche Informationen enthalten, muss ein sich meldender Eigentümer ja auch irgendwie nachweisen, dass es seine Tasche ist, z. B. durch Beschreibung des Inhaltes.

Natürlich, es dient ja schließlich dazu, dass man unter Umständen die Besitzerin der Handtasche ermitteln könnte...