Student Minijob Rentenversicherung?
Die Studentenzeit zählt ja bekanntlich auch zur Rentenzeit. Also kann ich mich bei meinem Minijob von den Rentenbeiträgen befreien lassen ohne das ich Rentenzeit verliere?
3 Antworten
Dies sind nur Ersatzzeiten - sie zählen leider nicht zu den erforderlichen 5 Jahren Pflichtbeitragszeiten als Wartezeit für Leistungen aus der gesetzl. Rentenversicherung!
Also wäre es sehr klug für dich, wenn du dich nicht befreien läßt von der Rentenversicherungspflicht im Minijob.
Gruß siola55
Für das Studium bekommst du nur ein Jahr als Ausfallzeit oder wie das heißt angerechnet und Rentenpunkte sammelst du da auch nicht.
Eine Hochschulausbildung ist nur eine Anrechnungszeit. Diese zählt zu manchen Wartezeiten, aber nicht zu allen.
Beitragszeiten sind hier etwas anderes. Hier kannst du weitere Ansprüche erwerben. z.B EM Rente, Reha Leistungen usw