versichert mein arbeitgeber mich?

1 Antwort

Die Beitragszahlung in die Rentenversicherung ist bei Minijobs eine freiwillige Option. Wenn Du einzahlen oder nicht einzahlen möchtest, klärst Du das bei Vertragsabschluss mit Deinem künftigen Arbeitgeber. Wenn Du einzahlen möchtest, wird der Arbeitgeber die entsprechenden Beiträge zum Teil aus seiner Tasche und zum Teil aus Deinem Lohn dann automatisch an die RV abführen.

Alle sonstigen Abgaben werden bei einem Minijob ansonsten in Form einer Abgabenpauschale stets vom Arbeitgeber an die Minijobzentrale abgeführt.

Leider erwirbst Du in einem Minijob aber grundlegend keinen eigenständigen Anspruch auf Krankenversicherungsschutz. Daher müßtest Du Dich in diesem Fall eigenständig Krankenversichern, wenn Du nicht bereits anderweitig schon / noch versichert bist.