Stromkosten einer Halle bei Untervermietung?

4 Antworten

Du kannst auch es auch einfach umlegen, mit irgendeinem Schlüssel.

Wenn ihr das beide gut findet, ist es halt so. Ihr seid beide Gewerbetreibende, da gibt es keine besonderen Schutzrechte, wie bei privaten Mietern, die der Gesetzgeber für leicht dement hält.

Schreib einfach rein, wie es ist.

Die Stromkosten werden mit einem separaten Zähler erfasst und der Mieter/Pächter zahlt auf die Stromkosten eine Vorauszahlung von x € jeden Monat zusammen mit seiner Miete/Pacht.

Die Abrechnung erfolgt jährlich.

Wenn es langfristig ist, wäre es evtl besser wenn der Bereich einen eigenen Zähler bekommt. Dann kann der Mieter das selber mit dem Stromanbieter Regeln.

Zähler einbauen lassen. Im Vertrag die Stropmkosten als Betriebskosten abrechnen.

Du solltest dann separat Strom für diese Halle bei dem Grundversorger anmelden. Der Untermieter müsste den dann zahlen.