Gemietete Halle untervermieten?
Angenommen ich miete eine Lagerhalle. Diese statte ich dann mit Lagercontainern aus und vermieten diese an Dritte weiter.
Gibt es eine gesetzliche Grundlage für Untervermietungen von Lagerhallen oder muss ich das in Einzelfällen mit dem Vermieter der Halle klären und vertraglich festhalten.
Bitte nur zu dieser Frage rund um die Untervermietung Stellung beziehen und nicht zur grundsätzlichen Idee. Dass es ggf. zu Probleme aufgrund Kündigung etc. kommen kann, ist mir klar.
Danke euch.
3 Antworten
Guckst Du in § 540 BGB. Da findest Du die
gesetzliche Grundlage für Untervermietungen
Die gilt für alles, egal ob es eine Lagerhalle ist oder was anderes.
Soetwas klärt man bei Vertragsabschluss.
Du mietet eine Halle für gewerbliche Zwecke- meldest ein Gewerbe an , vermietest Stellplätze , zahlst vom Gewinn Steuern wie andere auch.
Dass du die Halle nutzt, wird der Vermieter voraussetzen.
Jetzt wird's kleinkariert...Wenn ich eine Halle miete, vereinbare ich mit dem Vermieter auch die Nutzung und den Zweck- ( Drittüberlassung zur Erwirtschaftung von Gewinn) - schriftlich- oder ich hab blaue Augen und sollte das Ganze lassen,Und zu Deinem Kommentar- Du hast Recht..👍
Ja, da bin ich bei Dir. Sowas muss man zwingend vorher vereinbaren. Das ist aber nicht kleinkariert, das ist überlebenswichtig, wenn man selbstständig ist. Und darauf zielte die Frage des OP.
..und wieder stimme ich dir zu...Allerdings gibt es etliche, die mit solchen Dingen eine Bauchlandung hinlegen..
Das ist wieder eine ganz andere (und leider wahre) Geschichte.
Dann schaust Du mal § 540 BGB an. Da steht komischerweise was anderes.