Gemietete Halle untervermieten?

3 Antworten

Guckst Du in § 540 BGB. Da findest Du die

gesetzliche Grundlage für Untervermietungen 

Die gilt für alles, egal ob es eine Lagerhalle ist oder was anderes.

Soetwas klärt man bei Vertragsabschluss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit dem Jahr 2000 selbständiger Immobilienhändler

Du mietet eine Halle für gewerbliche Zwecke- meldest ein Gewerbe an , vermietest Stellplätze , zahlst vom Gewinn Steuern wie andere auch.

Dass du die Halle nutzt, wird der Vermieter voraussetzen.


tinalisatina  13.11.2021, 14:23
Dass du die Halle nutzt, wird der Vermieter voraussetzen.

Dann schaust Du mal § 540 BGB an. Da steht komischerweise was anderes.

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Userhm  13.11.2021, 14:30
@tinalisatina

Jetzt wird's kleinkariert...Wenn ich eine Halle miete, vereinbare ich mit dem Vermieter auch die Nutzung und den Zweck- ( Drittüberlassung zur Erwirtschaftung von Gewinn) - schriftlich- oder ich hab blaue Augen und sollte das Ganze lassen,Und zu Deinem Kommentar- Du hast Recht..👍

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tinalisatina  13.11.2021, 14:35
@Userhm

Ja, da bin ich bei Dir. Sowas muss man zwingend vorher vereinbaren. Das ist aber nicht kleinkariert, das ist überlebenswichtig, wenn man selbstständig ist. Und darauf zielte die Frage des OP.

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Userhm  13.11.2021, 15:49
@tinalisatina

..und wieder stimme ich dir zu...Allerdings gibt es etliche, die mit solchen Dingen eine Bauchlandung hinlegen..

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tinalisatina  13.11.2021, 16:50
@Userhm

Das ist wieder eine ganz andere (und leider wahre) Geschichte.

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