Strom geklaut?

5 Antworten

Wenn es der Elektriker war, dann kann sie es sicher nachweisen durch ihre Rechnung von ihm, wann das war.

Du schreibst "bei der STAWAG". Es handelt sich also um eine Wohnanlage eines Großvermieters? Dann darf die andere Mieterin nicht einfach so einen Elektriker mit der Veränderung der elektrischen Anlage beauftragen.

Zur Höhe des möglichen Schadensersatzes: Das Datum der bereits angesprochenen Elektriker-Rechnung könnte hier weiterhelfen.

Was ansonsten noch verwunderlich ist, das ist doch der exorbitante Strombedarf dieses privaten Waschsalons (rund 10 kW, bei gleichzeitiger Nutzung). Da ist schon mal die Frage angebracht, ob das wirklich an Eurem Wohnungszähler mit angeschlossen wurde (erfordert entsprechende Leitungsabsicherung!) . Und es führt zur Frage, ob da vielleicht (noch/stattdessen) etwas anderes bei Euch mit angeschlossen wurde. Ich würde deshalb vom Vermieter fordern, die Anlage aus gegebenem Anlass einer grundsätzlichen Überprüfung zu unterziehen. Die korrekte Verdrahtung der elektrischen Hausinstallation ist in seiner Verantwortung und ist ja nun ganz offensichtlich nicht mehr gegeben. Vorher allerdings würde ich mir mal anhören, was der Elektriker der Nachbarin zu dem Fall vorzutragen hat. Das könnte spannend werden .... Notfalls einen eigenen Elektriker mit hinzuziehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist aber schon stram, soviel Strom könnt ihr doch gar nicht verbraten haben.

Es wird wohl der Vorschlag von Werner Huebner die beste Lösung sein.

Was hat denn die Gehaltsabrechnung damit zu tun? Und die Nachbarin hat 5 Waschmaschinen, die ihr nie bemerkt habt? Wie wollt ihr die Dauer beweisen? Da hilft nur, sich mit der Frau zu einigen, ansonsten Anzeige.


fairygirlvivi 
Fragesteller
 21.10.2019, 23:07

Sorry meinte jahresabrechnung

0

Das wird wohl vor Gericht hochgerechnet (werden müssen), wenn ihr euer Geld ansatzweise wiedersehen wollt...