Wer trägt die Kosten, wenn ich meinen Kellerstrom auf meinen Wohnungszähler umstellen lasse?

3 Antworten

Ich gehe einmal davon aus, dass Du Eigentümer bist. Es gibt mehrere Ansätze:

Generell gilt zu baulichen Veränderungen: § 20 WEG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de).

Sowohl der zusätzliche Zähler als auch die Verkabelung sind nicht aus Gründen der Instandhaltung oder Instandsetzung erforderlich. Insofern ist die bauliche Veränderung und damit deren Kostentragung vorab kausal dem Sondereigentümer zuzuordnen.

Andererseits könnte die bauliche Veränderung im Bereich des Gemeinschaftseigentums vorgenommen werden müssen. Dann wäre Ziff.1 § 5 WEG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) wieder interessant.

Allerdings kommt es m.E. tatsächlich auf die Ausführung an. Wenn der separate Zähler im Bereich Deines Kellers angebracht würde, dann sind die Veränderungen ausschließlich im Sondereigentum und damit sowieso bei Dir. Das muss aber i.V.m. ggfs. Auflagen aus dem Brandschutz von einem Fachmann geprüft werden. Nur mit den wenigen Textinformationen geht das hier bei gf.net (noch) nicht. Wenn der Leitungsquerschnitt oder die Absicherung im Gemeinschaftseigentum nicht ausreicht, braucht es zudem noch die Genehmigung der ETG.

Zur Kühltruhe: Gefrierschränke für Keller brauchen Klimaklasse SN oder N (merkur.de)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ... aus Projektentwicklung, WEG-Recht, Beirat

Es ist seit Jahren Vorschrift, dass der Strom in den Kellerräumen über die Zähler der jeweiligen Mieter laufen muss, ebenso der Strom für die Waschmaschinen, falls ihr einen Waschmaschinenraum habt. Das Licht in den Kellerfluren bleibt weiterhin Allgemeinstrom. Sprich deinen Vermieter darauf an, dass er das ändern muss.


FordPrefect  03.07.2023, 14:39
Es ist seit Jahren Vorschrift

Und wo soll das stehen? Das mag vielleicht im Neubau gelten, im Altbau ganz sicher nicht.

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critter  03.07.2023, 14:52
@FordPrefect

Ich habe mich da ein bisschen allgemein und missverständlich ausgedrückt. Ich meine nicht das Deckenlicht, sondern den Strom, den der einzelne Mieter für seine Geräte benutzt, wie z.B. für eine Tiefkühltruhe und weitere Elektrogeräte. Hierfür brauchen die jeweiligen Mieter einen Zwischenzähler auf ihre Namen.

Hier sollte der Fragesteller seinen Vermieter drauf ansprechen, damit er die Möglichkeit für einen eigenen Zähler schafft. In meinem Haus (Altbau) hat die Kosten für einen Steckdosenanschluss für alle Kellerräume selbst übernommen.

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Arnulf04 
Fragesteller
 03.07.2023, 15:29

Mir geht es nur darum wer die entstehenden Kosten übernimmt.

Die Eigentümergemeinschft oder trage ich die Kosten alleine?

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critter  03.07.2023, 16:22
@Arnulf04

Bei unserer Leitungsverlegung wurde uns vom Vermieter höchstpersönlich gesagt, dass er als Vermieter das zu zahlen hat, weil es Vorschrift sei, und für uns Mieter keinerlei Kosten bestehen.

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FordPrefect  05.07.2023, 18:19
@critter

Wie gesagt, mir ist diesbezüglich keine gesetzliche Regelung bekannt. Allerdings gehe ich davon aus, dass entweder alle Parteien entsprechend angeschlossen werden müssen oder keine.

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Entscheidend ist, was im MV steht (oder auch nicht steht). Wenn das der Zustand zum Vertragsbeginn war, ist der VM mMn auch nicht verpflichtet, diese Regelung zu ändern. Es ist auch nicht immer ganz einfach, die Zuleitungen entsprechend abzuändern; auch das sollte man fairerweise erwähnen. Wenn im MV oder in der HO ein Passus steht, dass vorhandene Stromauslässe in den Kellerabteilen nur temporär genutzt bzw. dort nicht dauerhaft angeschlossene Geräte betrieben werden dürfen (das findet sich häufiger), dann ist an dem Zustand m.E. zumindest mietvertraglich nichts zu beanstanden.


Arnulf04 
Fragesteller
 03.07.2023, 15:31

Mir geht es nur um die Kosten.

Zahlt die Eigentümergemeischaft oder ich alleine?

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FordPrefect  05.07.2023, 18:17
@Arnulf04

Die Frage ist pauschal nicht zu beantworten. Es stellt sich nämlich die Frage, ob nicht durch die bereits getätigte Anschaltung von 3 der 6 Kellerabteile auf die jeweiligen Zählerkreise konkludent ein Anspruch bzw. eine Pflicht zur Anschaltung der verbleibenden Abteile entstanden ist, weil hier die Abgrenzung von separaten BK und Allgemeinstrom nicht mehr korrekt möglich ist. Ich würde hier vermuten, dass sich für die ELT-Zähler analog zu der Frage der Kaltwasserzähler eine rechtliche Pflicht zur Gleichbehandlung für alle Parteien ergibt. Damit wäre es Sache der WEG.

Ich würde die WEG hier einfach zum Handeln auffordern.

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