Strafe bei Müll verbrennen im Freien?

5 Antworten

Hallo!

Organisiere Dir doch einen PKW-Anhänger und jemanden, der diesen ziehen kann.

Bei größeren Mengen könnte auch ein Kleintransporter, oder Container-Dienst weiter helfen.

Dann bringst Du die Pappe zu einer offiziellen Entsorgungsstelle, bzw. einem Recycling-Hof.

Das dürfte nicht all zu viel Kosten und es vermeidet auch jedweden Ärger mit den Ordnungs-Stellen.

Gruß

Martin

Ein Bußgeld kommt vor allem nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Betracht, wenn jemand dadurch gegen die Vorschrift von § 28 Abs. 1 Satz 1 KrWG verstößt. Dies setzt voraus, dass jemand Gegenstände des Hausmülls oder des Sperrmülls außerhalb einer dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage behandelt, lagert oder ablagert. Dies muss fahrlässig oder sogar vorsätzlich geschehen sein. In diesem Fall darf die zuständige Verwaltungsbehörde gegen ihn ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro verhängen. Dies folgt aus § 69 Abs. 2 KrWG. Hierbei kann es sich etwa beispielsweise um die Gemeinde oder einen Landkreis handeln. Dies richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland

Woher ich das weiß:Recherche

Das ist auch eher eine Sache für das Ordnungsamt.

Zur Strafe könnten noch die Kosten für einen Feuerwehreinsatz kommen.