Strafe bei fahren auf der Straße mit Gokart?

5 Antworten

Hi, wenn das Ding nicht für den offenen Verkehr zugelassen ist, dann wäre das Fahren ohne Zulassung, das ist eine Ordnungswidrigkeit.

Größeres Problem: Ohne Zulassung kriegt man auch keine Versicherung. Jedes KFZ im öffentlichen Verkehrsraum muss eine haben.

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz wäre eine Straftat.

Da gibts keine festen Sätze wie beim Bußgeld. Da legt ein Richter die Strafe je nach Tatumständen fest.

Wenn Du noch Jugendlicher bist, würden Dir wohl ein paar Sozialstunden drohen.

Ich nehme an, es besteht keine Versicherung und auch keine ggf. erforderliche Zulassung.

Kommt unter anderem auf folgende Umstände an:

  • Fahrzeugdaten (mutmaßliche Fahrzeugklasse)
  • Vorhandensein einer erforderlichen Fahrerlaubnis
  • Kennzeichnung des Fahrzeugs
  • Örtlichkeit, Dauer und sonstige Umstände der Tat
  • Alter, Persönlichkeit, Einsichtsvermögen und Vorverhalten des Täters

Daraus bildet der Richter dann eine aus seiner Sicht angemessene Strafe für folgende Straftaten:

  • Verstoß Pflichtversicherungsgesetz
  • Ggf. Verstoß Abgabenordnung (Steuerhinterziehung)
  • Ggf. Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Ggf. Urkundenfälschung oder Kennzeichenmissbrauch (falls ein Kennzeichen verwendet wird)

Da für die Bildung der Strafe viele Variablen zusammenkommen, ist eine Vorhersage nahezu unmöglich. Sie kann sich von einer angemessenen Zahl an Sozialstunden bis hin zu einer empfindlichen Geldstrafe (ggf. Entzug der Fahrerlaubnis) bewegen. Eine Haftstrafe halte ich für unwahrscheinlich (wenn nicht bereits etliche Vortaten vorliegen).

Wenn der Gokart einen Motor hat:

Die rechtliche Seite ist sogar vergleichsweise harmlos, aber die zivilrechtliche Seite nicht. Verursacht du mit dem Gefährt einen Schaden, wird dieser von keiner Versicherung gedeckt, das musst du selber aus der eigenen Tasche bezahlen.

Da selbst einfachere Schäden schnell einige tausend Euros kosten können, ist das nicht unerheblich. Denn auch Minderjährige haften bei einem von ihnen verursachten Schaden, im Straßenverkehr ab 10 Jahre.

Davor solltest du Angst haben, nicht vor der Strafe.

wiki01  30.07.2023, 07:13
Denn auch Minderjährige haften bei einem von ihnen verursachten Schaden, im Straßenverkehr ab 10 Jahre.

Ab 7 Jahren ist man deliktfähig. Ab da kann es Regressansprüche geben.

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SirKermit  30.07.2023, 07:52
@wiki01
Ab 7 Jahren ist man deliktfähig

Zustimmung bis auf https://kanzleiamrathaus.com/die-haftung-minderjaehriger-im-strassenverkehr/

Wie sieht es aus, wenn das Kind den Unfall verursacht hat:
Nach § 828 Abs. 1 BGB haftet ein Kind, das das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet hat, für einen Schaden, den es einem anderen zufügt nicht – ohne Ausnahme.
Gemäß Absatz 3 dieser Norm haften Kinder zwischen 7 und 18 Jahren dann nicht, wenn sie bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatten.
Eine Sonderregelung gibt es u.a. für den Straßenverkehr in § 828 Abs. 2 BGB:
Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, haftet bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug nicht, es sei denn, er hat die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt.
Es handelt sich hierbei um eine Privilegierung der Kinder im Straßenverkehr, um der Schnelligkeit des Verkehrs und der Unerfahrenheit der Kinder Rechnung zu tragen. Durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs kann schnell eine typische Überforderungssituation des Kindes vorliegen.

Verfettung von mir

Im Straßenverkehr sieht es ein klein wenig anders aus. Ansonsten ab 7, keine Frage.

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wiki01  30.07.2023, 11:02
@SirKermit

Ok. Danke. Diesen Passus kannte ich nicht. So lerne auch ich noch etwas dazu.

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Da keine Versicherung bestehen wird, begehst du eine Straftat. Daher: lass es!

Ich möchte lediglich die rechtliche Strafe erfahren, 

Die Strafe sagt dir ein Richter in seinem Urteil. Dafür gibt es G.s.D. keinen Katalog, in dem man nachlesen könnte, ob sich eine Straftat lohnt.